Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Archiv - Vollmachten

2021

  • 01.07.2021 - „e-DEPO“-Vollmacht jetzt verfügbar

    Mit der neuen „e-DEPO“-Vollmacht können natürliche und juristische Personen im Namen eines Dritten auf die Anwendung e-DEPO zugreifen und dort die e-DEPO-Akten der betreffenden Person verwalten.

    Sobald die Vollmacht aktiviert wurde, kann die bevollmächtigte Person oder das bevollmächtigte Unternehmen also:

    Weitere Informationen zum Erstellen einer Vollmacht

    • bei der Hinterlegungs- und Konsignationskasse (HKK) Einlagen und Hinterlegungen einzahlen,
    • über MyMinfin Mietgarantien und andere Arten von Hinterlegungen online verwalten.
       
  • 23.03.2021 - Ergänzung des Aktivierungsdatums im Verlauf einer Vollmacht

    Wenn Sie in der Anwendung Vollmachten eine Suche durchführen, wird nun – zur Vervollständigung der Übersicht des Verlaufs – auch das Aktivierungsdatum angezeigt. Sie können nun Folgendes sehen:

    • das Erstellungsdatum: Datum der ersten Unterzeichnung der Vollmacht.
    • das Aktivierungsdatum: Datum der zweiten Unterzeichnung der Vollmacht. Von diesem Datum an ist die Vollmacht wirksam.
    • das Enddatum: Datum, an dem eine der Parteien die Vollmacht widerrufen hat oder Ablaufdatum, das von beiden Parteien zum Zeitpunkt der Erstellung festgelegt wurde.

2020

  • 14.12.2020 - Erstellung von Vollmachten, für die unser Eingreifen erforderlich ist: Reichen Sie Ihre Anfragen vor dem 22. Dezember 2020 ein!

    Da unsere Dienste vom 24. Dezember (15:30 Uhr) bis einschließlich 4. Januar geschlossen sind, bearbeiten wir 2020 nur noch Anfragen, die bis zum 21. Dezember 2020 eingehen.Anfragen, die nach diesem Datum eingehen, werden ab dem 5. Januar 2021 bearbeitet.

  • 07.12.2020 - Namens- und/oder Adressenänderungen, die in der Anwendung „Vollmachten“ nicht angezeigt werden

    Haben Sie alle Schritte für eine Namens- und/oder Adressenänderung unternommen, aber diese wird unter „Vollmachten“ nicht angezeigt?
    Dies hat keine Auswirkungen auf die Erstellung und Verwaltung Ihrer Vollmachten, da nur Unternehmensnummern und Nummern des Nationalregisters verwendet werden.

    Namen und Adressen werden nur zu Informationszwecken angezeigt und beeinflussen in keiner Weise den Status einer Vollmacht.

    Die Lösung dieses Problems wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen.

    Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
     
  • 19.11.2020 - Müssen Sie mehrere Vollmachten gleichzeitig erstellen?

    Sie können all Ihre Vollmachtsanträge in einem Vorgang in einer einzigen Datei hochladen.

    Weitere Infos zum Hochladen mehrerer Vollmachten

  • 22.04.2020 - Aufgrund einer Softwarewartung ist die Anwendung Vollmachten vom Freitag, dem 24. April 2020 um 10 Uhr bis zum Sonntag, dem 26. April 2020 um 22 Uhr nicht verfügbar

2018

  • 18.07.2018 - Sie reichen Ihre Erklärung über einen Bevollmächtigten (Buchhalter...) ein? Aktivieren Sie Ihre Vollmacht vor dem 31. August 2018

    Ein Buchhalter oder Buchhalter-Fiskalist usw. kann Ihre Steuererklärung rechtzeitig bis zum 25. Oktober 2018 einreichen. Dazu benötigt er eine Vollmacht.

    Sie haben Ihre Vollmacht noch nicht aktiviert? Aktivieren Sie diese bei dem Bevollmächtigten (Buchhalter, Buchhaltungsexperten, Fiskalisten usw.) Ihrer Wahl vorzugsweise vor dem 31. August 2018. Damit vermeiden Sie, dass Sie im September eine Erinnerung wegen Nichtabgabe Ihrer Steuererklärung erhalten.

2017

  • 21.02.2017 - Nutzen Sie ab sofort die Vollmacht „Streitsachen“ für die Widersprüche Ihrer Kunden

    Die Vollmacht „Streitsachen“ ermöglicht Ihnen im Namen Ihrer Kunden in Sachen Steuer der natürlichen Personen, Gesellschaftssteuer, Immobiliensteuervorabzug und MwSt. Widerspruch einzulegen.
    Diese neue Vollmacht bietet auch die Möglichkeit alle in elektronischen Akten vorhandenen Angaben und Dokumente zu den verwaltungsrechtlichen Streitsachen einzusehen.

    Weitere Information (auf Französich)