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Falsche Hybride

  • Welche Fahrzeuge gelten als „falsche Hybride“?

    Ein „Falscher Hybrid“:

    • ist ein Plug-in (wiederaufladbarer) Hybrid, der sowohl mit einem Verbrennungsmotor als auch mit einer elektrischen Batterie ausgestattet ist, die über eine externe Energiequelle aufgeladen werden kann,
    • wird seit 01.01.2018 gekauft, geleast oder gemietet,
    • hat:
      • entweder eine elektrische Batterie mit einer Energiekapazität von weniger als 0,5 kWh pro 100 Kg Fahrzeuggewicht,
      • oder eine Emission von mehr als 50 gr. CO2 pro Kilometer,
    • fällt unter die pauschale Schätzung des Vorteils jeglicher Art für die persönliche Nutzung eines unentgeltlich zur Verfügung gestellten Fahrzeugs.

    Sie finden alle betreffenden „falschen Hybride“ in dieser  Liste (XLSX, 46.95 KB). Diese Liste gibt einen Überblick über die Modelle, Ausführungen und Leistungen, die unter die Definition eines „falschen Hybrids“ fallen.

    Einige der Modelle in dieser Liste gibt es jedoch in Ausführungen und Leistungen, die keine „falschen Hybride“ sind, weil sie die beiden folgenden Kriterien erfüllen:

    • eine elektrische Batterie mit einer Energiekapazität von mindestens 0,5 kWh pro 100 Kilogramm Fahrzeuggewicht, und
    • eine Emission von maximal 50 g CO2 pro Kilometer.

    Welche CO2-Emission müssen Sie berücksichtigen?

    • den CO2-Wert NEFZ 1.0, wenn das Fahrzeug nur einen NEFZ-Wert hat,
    • den CO2-Wert WLTP, wenn das Fahrzeug nur einen WLTP-Wert hat,
    • den CO2-Wert NEFZ 2.0 oder den CO2-Wert WLTP (freie Wahl), wenn das Fahrzeug sowohl einen CO2-Wert NEFZ 2.0 als auch einen WLTP-Wert hat.

    Für weitere Einzelheiten siehe auch  FAQ Nr. 41 (PDF, 413.89 KB)

  • Welchen Emissionsgehalt muss ich für die Berechnung des Vorteils jeglicher Art für einen „falschen Hybrid“ verwenden?

    Für die pauschale Berechnung des Vorteils jeglicher Art verwenden Sie die CO2-Emission des entsprechenden nicht-hybriden Fahrzeugs.

    Für jeden „falschen Hybrid“ finden Sie in dieser  Liste (XLSX, 46.95 KB) den anzuwendenden CO2-Wert des entsprechenden nicht-hybriden Fahrzeugs.

    Wenn es kein entsprechendes Fahrzeug gibt, das ausschließlich mit dem gleichen Kraftstoff betrieben wird, wie der „falsche Hybrid“ (Diesel, Benzin, LPG, Erdgas), wird der Emissionsgehalt des „falschen Hybrid“ mit 2,5 multipliziert.

  • Ich bin Händler/Importeur von Personenkraftwagen und habe für einen Kunden einen „falschen Hybrid“ importiert, der nicht in der Liste der „falschen Hybride“ aufgeführt ist.

    Sie sind:

    • PKW-Händler oder
    • Importeur von Personenkraftwagen

    und

    haben für einen Kunden einen PKW importiert, der auf den Markt des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt wurde. 

    Nach den Kriterien ist dieser Wagen ein „falscher Hybrid“, aber er ist nicht in der  Liste der entsprechenden Fahrzeuge (XLSX, 46.95 KB) aufgeführt.  

    Für dieses Fahrzeug müssen Sie uns dann selbst die Daten und das entsprechende nicht-hybride Fahrzeug mitteilen. Füllen Sie dazu bitte diese  Liste der entsprechenden Fahrzeuge (XLSX, 26.33 KB) aus und senden Sie sie per E-Mail. Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse an. Achtung: Diese E-Mail ist nur für Verkäufer und Importeure von Personenkraftwagen in diesem Rahmen bestimmt. Andere Fragen werden nicht beantwortet.

    Wenn Sie als Privatperson oder Unternehmen:

    • Ihr eigenes Fahrzeug importieren, das auf den Markt des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt wurde,
    • und wenn dieser PKW die Kriterien für einen „falschen Hybrid“ erfüllt, jedoch nicht auf dieser Liste steht,

    müssen Sie uns die Daten nicht mitteilen.

    Sie können dann für die Berechnung des Vorteils jeglicher Art ein ähnliches Fahrzeug wie Ihren „falschen Hybrid“ bestimmen und die entsprechenden Rechtfertigungsbelege dieser Wahl bereithalten. Alternativ können Sie den CO2-Ausstoß des „falschen Hybrids“ mit 2,5 multiplizieren.

  • Noch Fragen?

    Sie können sich an unser Contact Center wenden.