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Länder mit hohem Risiko

Der risikobasierte Ansatz im Sinne von Artikel 7 des Gesetzes vom 18. September 2017 (« loi LBC ») beinhaltet unter anderem, dass die unterworfenen Einheiten die von ihnen angewandten Wachsamkeitsmaßnahmen den festgestellten WG/TF-Risiken anpassen. Wenn sie ein hohes WG/FT-Risiko feststellen, müssen die unterworfenen Einheiten ihre Wachsamkeitsmaßnahmen verschärfen.

Beziehungen zu natürlichen Personen oder Körperschaften mit Sitz in Drittländern mit hohem Risiko werden automatisch als hohes Risiko betrachtet, für das die unterworfenen Einheiten verschärfte Wachsamkeitsmaßnahmen verhängen müssen (Art. 38 des AML-Gesetzes).

Ein Drittland mit hohem Risiko wird durch Artikel 5 des AML-Gesetzes als Land definiert, das von folgenden Instanzen als Land mit hohem geografischem Risiko eingestuft wird:

  1. der FATF
  2. der Europäischen Kommission
  3. dem Nationalen Sicherheitsrat, dem Ministeriellen Ausschuss zur Koordinierung der Bekämpfung der Geldwäsche illegaler Herkunft oder den unterworfenen Einheiten selbst.

FATF-Liste mit Ländern, die ein hohes WG/FT-Risiko für das internationale Finanzsystem darstellen

Empfehlung 19 der FATF fordert Länder auf zu einer erhöhten Wachsamkeit in Bezug auf Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit natürlichen Personen, Körperschaften und Finanzinstituten mit Sitz in Ländern, die von der FATF als Länder mit strategischen Mängeln bei der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung oder der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen eingestuft werden.

Die FATF wendet Listen von Ländern mit strategischen AML/CFT-Mängeln an, die dreimal jährlich in zwei Dokumenten veröffentlicht werden:

Länder, die im „Public Statement“ der FATF aufgeführt werden

Hierbei handelt es sich um Länder, für die die FATF ihre Mitglieder aufruft, aktiv Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um das internationale Finanzsystem vor dem von diesen Ländern ausgehenden WG/FT-Risiko zu schützen. Beispiele für Gegenmaßnahmen finden Sie in der (p.86).

Diese Liste umfasst gegenwärtig:

  1. Myanmar
  2. Nordkorea
  3. Iran

Der Aufruf, Gegenmaßnahmen gegen den Iran zu ergreifen, wurde im Juni 2016 jedoch ausgesetzt, weil der Iran sich auf hohem politischem Niveau engagiert hat, seine AML/CFT-Mängel durch die Ausführung eines Aktionsplans zu beseitigen und sich dabei in technischer Hinsicht unterstützen zu lassen. Solange der Aktionsplan nicht ausgeführt wurde, wird der Iran weiterhin im Public Statement aufgeführt. In der Zwischenzeit sind auch eine Reihe von Gegenmaßnahmen gegen den Iran in Kraft getreten, unter anderem im Bereich der Meldung verdächtiger Transaktionen.

Länder im „Compliance Document“ der FATF

Hierbei handelt es sich um Länder, für die erhöhte Wachsamkeitsmaßnahmen zu treffen sind. Diese Länder haben strategische AML/CFT-Mängel, für die in Rücksprache mit der FATF ein Aktionsplan zu deren Beseitigung erarbeitet wurde.

Diese Liste umfasst gegenwärtig:

  1. Bulgarien
  2. Burkina Faso
  3. Demokratische Republik Kongo
  4. Haiti
  5. Jamaica
  6. Kamerun
  7. Kenia
  8. Kroatien
  9. Mali
  10. Mosambik
  11. Namibia
  12. Nigeria
  13. Philippinen
  14. Senegal
  15. Simbabwe
  16. Südafrica
  17. Südsudan
  18. Syrien
  19. Tansania
  20. Türkei
  21. Vietnam

EU-Liste mit Ländern, die ein hohes WG/FT-Risiko für das Finanzsystem der EU darstellen

Artikel 9 der Richtlinie 2015/849 überträgt der Europäischen Kommission die Befugnis, Drittländer, die in ihren nationalen AML/CFT-Rechtsvorschriften strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das Finanzsystem der Union darstellen („Drittländer mit hohem Risiko”), zu identifizieren. Für die Beziehungen mit Kunden in diesen Ländern muss eine erhöhte Wachsamkeit an den Tag gelegt werden.

Aufgrund dieser Befugnis hat die Kommission zum ersten Mal eine Liste der beteiligten Drittländer erstellt, die als Anlage zur Delegierten Verordnung (UE) 2016/1675 vom 14 Juli 2016 aufgenommen wurde. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und wurde zuletzt durch die Delegierte Verordnung 2023/2070 vom 18 August 2023 abgeändert.

Die EU-Liste ist eine autonome Liste, die nach einer eigenen Methodik zusammengestellt wird. Das bedeutet, dass die EU-Liste von der FATF-Liste abweicht.

Diese EU-Liste umfasst gegenwärtig:

  1. Afghanistan
  2. Barbados
  3. Burkina Faso
  4. Cayman Islands
  5. Demokratische Republik Kongo
  6. Gibraltar
  7. Haiti
  8. Iran
  9. Jamaika
  10. Jordanien
  11. Kamerun
  12. Mali
  13. Mosambik
  14. Myanmar
  15. Nigeria
  16. Nordkorea
  17. Panama
  18. Philippinen
  19. Senegal
  20. Südsudan
  21. Südafrika
  22. Syrien
  23. Tansania
  24. Trinidad und Tobago
  25. Uganda
  26. Vanuatu
  27. Vereinigte Arabische Emirate
  28. Vietnam
  29. Yemen

Keine belgische Liste

Artikel 54 des AML-Gesetzes sieht die Möglichkeit vor, auf belgischem Niveau Gegenmaßnahmen gegen Länder zu beschließen, die im Rahmen der nationalen Risikobewertung als Länder eingestuft werden, deren Gesetzgebung unzureichend ist oder deren Gepflogenheiten ein Hindernis bei der Bekämpfung der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung darstellen.

Diese Möglichkeit wurde bis heute noch nicht genutzt.

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