Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Ankündigung von Kontrollmaßnahmen um die spontane Einhaltung der steuerlichen Pflichten zu erhöhen

Datum:
Wie in den vergangenen Jahren möchten wir in transparenter Weise über mehrere geplante oder laufende Kontrollmaßnahmen kommunizieren. Wir möchten Sie ermutigen, Ihre steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.
So werden Sie eine bessere Vorstellung von der Wahrscheinlichkeit haben, mit einer Steuerprüfung oder einem Auskunftsersuchen von uns konfrontiert zu werden.
 
Sie sind eine Privatperson
 
Unter anderem besteht ein erhöhtes Risiko, kontrolliert zu werden oder zusätzliche Informationen oder Dokumente vorzulegen zu müssen, wenn:
  • Sie den Abzug einer Unterhaltsleistung für sich in Anspruch nehmen, insbesondere wenn Sie diese ins Ausland überweisen,
  • Sie als Unternehmensleiter tatsächliche Werbungskosten abgezogen haben,
  • Sie die Einkünfte aus der Vermietung eines unbeweglichen Gutes, das Sie in Belgien besitzen, und das von Ihrem Mieter zu beruflichen Zwecken verwendet wird, nicht korrekt angegeben haben,
  • Sie Ihre Steuererklärung trotz Erinnerungsschreiben nicht eingereicht haben. Dann werden Sie kontrolliert. Wir werden ein Hauptaugenmerk auf Ihre Lage richten, wenn Sie regelmäßig versäumen, Ihre Erklärung einzureichen.
 
Sie vertreten ein Unternehmen
 
Ihr Unternehmen läuft ein größeres Risiko, kontrolliert zu werden, wenn:
  • es den Berufssteuervorabzug der auf die an ausländische Arbeitnehmer gezahlten Löhne, die in Belgien für einen Zeitraum von mehr als 183 Tagen pro Jahr beschäftigt sind, nicht einbehalten hat,
  • sein Umsatz im Vergleich zum Umsatz von Unternehmen, die sich in einer ähnlichen Lage befinden, anormal scheint, bzw. sich in einem gemäß den verschiedenen der Verwaltung bekannten Parameter von vornherein anormalen Ausmaß entwickelt,
  • es die Begrenzung von 80% für den Steuerabzug der für eine ergänzende Pension gezahlten Summen nicht eingehalten hat,
  • es ein steuerfreie Rückstellung für Risiken und Aufwendungen gebildet hat,
  • eine Anomalie des angegebenen Betrags der ausgleichbaren vorherigen Verluste festgestellt wurde,
  • es die Steuererklärung trotz Erinnerungsschreiben nicht eingereicht hat. Dann wird Ihr Unternehmen kontrolliert. Wir werden ein Hauptaugenmerk auf die Lage Ihres Unternehmens richten, wenn es regelmäßig versäumt, die Erklärung einzureichen.
Wir möchten eine gerechte Behandlung garantieren. Dazu wählen wir Personen und Unternehmen anhand von Indikatoren aus, die ein erhöhtes Steuerrisiko aufzeigen. Für Privatpersonen kann die automatisierte Bearbeitung der Erklärung auch zu einer Auswahl zwecks Überprüfung eventueller Anomalien führen.
Neben diesen spezifischen Schwerpunkten führen wir natürlich noch weitere Überprüfungen der steuerlichen Lage von Privatpersonen und Unternehmen durch.