Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Äußerster Termin zur Einreichung der Erklärung für „Pauschallandwirte“

Datum:

Angesichts der COVID-19-bedingten Beschränkungen verfügen die Bevollmächtigten von Landwirten (gewöhnliche Kulturen und Sonderkulturen) nun für die Hinterlegung einer Online-Erklärung via MyMinfin (Tax-on-Web) über eine Zusatzfrist bis Montag, 15. Februar 2021 einschließlich.

Es gibt keine Zusatzfrist für Erklärungen auf Papier.