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Doppelbesteuerungsabkommen Belgien - Niederlande: Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden für Arbeitstage im Home Office während der COVID-19-Krise

Datum:

Am 30. April 2020 haben die zuständigen Behörden Belgiens und der Niederlande ein Abkommen geschlossen, das die Situation der Grenzgänger im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise klärt.

Das Abkommen sieht vor, dass Arbeitnehmer, die aufgrund der COVID-19-Krise von zu Hause aus arbeiten, in dem Staat steuerpflichtig bleiben können, in dem sie vor der Gesundheitskrise gearbeitet haben. Diese Vereinbarung gilt vom 11. März 2020 bis zum 31. Mai 2020.

Die Vereinbarung legt auch fest, wie das belgisch-niederländische Doppelbesteuerungsabkommen im Falle eines Arbeitnehmers angewendet wird, der zu Hause bleibt, ohne zu arbeiten, während er weiterhin sein Gehalt erhält. Schließlich befasst sich das Abkommen mit der Situation niederländischer Grenzgänger, die vorübergehend Arbeitslosengeld aus Belgien beziehen.

Der Text der Vereinbarung kann hier in  französischer (PDF, 160.84 KB)(PDF) und  niederländischer (PDF, 145.63 KB)(PDF) Sprache eingesehen werden.