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Investition in eine Förderzone durch große Unternehmen: Ende der Gültigkeit der Fördergebietskarte

Datum:

Um die Zahlungsbefreiung vom Berufssteuervorabzug im Rahmen von Investitionen in eine Förderzone in Anspruch nehmen zu können, müssen große Unternehmen eine Investition in eine Betriebsstätte in einer zulässigen Zone tätigen, die die auf der Fördergebietskarte aufgeführte Unterstützung erhält, und ein Formular 274 SZ einreichen. 

Mit Beschluss vom 19. Oktober 2020 hatte die Europäische Kommission den Anwendungszeitraum der belgischen Fördergebietskarte, die für den Zeitraum 2014-2020 vorgesehen war, bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Die Europäische Kommission hat am 19. April 2021 neue Leitlinien für Fördergebiete für den Zeitraum 2022-2027 verabschiedet, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten.     

Da unser Land noch keine Fördergebietskarte für den Zeitraum 2022-2027 eingereicht hat, gibt es daher seit dem 1. Januar 2022 vorübergehend keine von der Europäischen Kommission genehmigte Fördergebietskarte für Belgien mehr.

Daher können große Unternehmen, die in Artikel 2759 EStGB 92 genannt werden, ab dem 1. Januar 2022 kein Formular 274 SZ mehr einreichen.  Diejenigen, die vor dem 1. Januar 2022 ein Formular 274 SZ eingereicht haben, können die Maßnahme weiterhin in Anspruch nehmen, wenn sie alle gesetzlichen Bedingungen erfüllen.