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Mundmasken und hydroalkoholische Gele – ermäßigter MwSt.-Satz in Höhe von 6 %: Verlängerung bis zum 30. September 2021

Datum:

Die befristete Maßnahme sah einen ermäßigten MwSt.-Satz für Mundmasken und hydroalkoholische Gele bis zum 30. Juni 2021 vor.

Das Gesetz vom 18. Juli 2021 (über die zeitweiligen Unterstützungsmaßnahmen in Anbetracht der COVID-19-Pandemie) verlängert diese Maßnahme nun vom 1. Juli 2021 bis zum 30. September 2021.

Dieser ermäßigte MwSt.-Satz ist auf Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren anwendbar.

In Kürze wird ein Rundschreiben dazu veröffentlicht.

Die Einfuhr von Mundmasken und hydroalkoholischen Gelen (zur Bekämpfung von COVID-19) bleibt bis zum 31. Dezember 2021 von Einfuhrabgaben und der MwSt. bei der Einfuhr befreit. Diese vollständige Befreiung von der MwSt. bei der Einfuhr hat Vorrang vor der Anwendung des vorübergehend ermäßigten MwSt.-Satzes in Höhe von 6 %.

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Update (3. August 2021): das Rundschreiben wurde veröffentlicht.