Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

MwSt. – Sie entscheiden sich für die Steuerbefreiungsregelung für Kleinunternehmen?

Datum:

Sie können die Steuerbefreiungsregelung für Kleinunternehmen in Anspruch nehmen, wenn Ihr Umsatz, der der normalen Steuerregelung unterliegt, für das vergangene Kalenderjahr 25.000 € nicht übersteigt und wenn Sie die anderen Bedingungen erfüllen. Diese Regelung befreit Sie von den meisten Verpflichtungen in Sachen MwSt.   

Möchten Sie diese Regelung in Anspruch nehmen? Wenn Ihr Umsatz für 2020 weniger als 25.000 € beträgt, erhalten Sie im Laufe des Monats Mai das Schreiben „Anwendung der Steuerbefreiungsregelung“, in dem Sie weitere Informationen zu den Bedingungen und Modalitäten dieser Regelung finden. Dieses Schreiben finden Sie in MyMinfin: Klicken Sie nach der Anmeldung auf „Meine Dokumente”.   

Erfüllen Sie die Bedingungen und möchten Sie diese Regelung in Anspruch nehmen? Dann senden Sie die Absichtserklärung vor dem 10. Juni 2021 an Ihr zuständiges Team Aktenverwaltung.  

Ist Ihr Umsatz im Jahr 2020 aufgrund der Krise eingebrochen? Wenn Sie 2021 auf eine Besserung hoffen, sind Sie nicht verpflichtet, sich zum 1. Juli 2021 für die Steuerbefreiungsregelung für Kleinunternehmen zu entscheiden. 

Weitere Informationen zur Steuerbefreiungsregelung