Datum:
Ein Buchhalter oder Buchhalter-Fiskalist usw. kann Ihre Steuererklärung rechtzeitig bis zum 25. Oktober 2018 einreichen. Dazu benötigt er eine Vollmacht.
Sie haben Ihre Vollmacht noch nicht aktiviert? Aktivieren Sie diese bei dem Bevollmächtigten (Buchhalter, Buchhaltungsexperten, Fiskalisten usw.) Ihrer Wahl vorzugsweise vor dem 31. August 2018. Damit vermeiden Sie, dass Sie im September eine Erinnerung wegen Nichtabgabe Ihrer Steuererklärung erhalten.