Datum:
Sie besitzen Handelszulassungskennzeichen („Händlerkennzeichen“ oder „Probefahrtkennzeichen“)? Ab dem 1. Oktober 2019 können Sie erneut eine MwSt.-Bescheinigung beantragen, um diese Kennzeichen zu erneuern. Sie müssen nur das Antragsformular ausfüllen. Sie brauchen sich nicht mehr zu unseren Dienststellen zu begeben.