Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Sie sind Inhaber einer Autowerkstatt, Karosseriebauer, Autohändler...? Dann können Sie zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 2019 eine MwSt.-Bescheinigung für die Erneuerung Ihrer Handelszulassungskennzeichen beantragen.

Datum:

Sie besitzen Handelszulassungskennzeichen („Händlerkennzeichen“ oder „Probefahrtkennzeichen“)? Ab dem 1. Oktober 2019 können Sie erneut eine MwSt.-Bescheinigung beantragen, um diese Kennzeichen zu erneuern. Sie müssen nur das Antragsformular ausfüllen. Sie brauchen sich nicht mehr zu unseren Dienststellen zu begeben.

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