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Unterstützungsmaßnahmen Coronavirus – Schausteller – Möglichkeit der Einreichung einer „Null“-MwSt.-Erklärung für das 4. Quartal 2020

Datum:

Angesichts der von den Behörden ergriffenen Maßnahmen können Schausteller für das 4. Quartal 2020 eine „Null“-MwSt.-Erklärung einreichen.

Sie haben Ihre Erklärung für das 4. Quartal 2020 bereits eingereicht?

Dann können Sie:

  • entweder über Intervat eine neue, berichtigende Erklärung einreichen, die die vorherige Erklärung ersetzt, 
  • oder der nächsten Erklärung eine entsprechende Berichtigung beifügen.