Datum:
Angesichts der von den Behörden ergriffenen Maßnahmen können Schausteller für das 4. Quartal 2020 eine „Null“-MwSt.-Erklärung einreichen.
Sie haben Ihre Erklärung für das 4. Quartal 2020 bereits eingereicht?
Dann können Sie:
- entweder über Intervat eine neue, berichtigende Erklärung einreichen, die die vorherige Erklärung ersetzt,
- oder der nächsten Erklärung eine entsprechende Berichtigung beifügen.