Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Update COVID 19 : Unterstützungsmaßnahmen in Bezug auf Zahlungsfristen

Datum:

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus hat die Generalverwaltung Zoll und Akzisen (GVZ&A) Unterstützungsmaßnahmen sowohl für Inhaber eines Kreditkontos als auch für diejenigen ergriffen, die kein Kreditkonto besitzen.

Diese Maßnahmen gelten zurzeit nur für folgende geschuldete Abgaben:

  • Akzisen und Verpackungsbeiträge auf Alkohol und alkoholische oder nicht alkoholische Getränke
  • und Mehrwertsteuer.

Die GVZ&A wird in der Zeit, in der diese Maßnahmen gelten, keine Verzugszinsen auf diese Abgaben erheben.

Die Abgaben, die nicht weiter oben aufgeführt sind (zum Beispiel Einfuhrabgaben), sind gegenwärtig nicht Gegenstand einer Maßnahme. Sie müssen also innerhalb der vorgeschriebenen Frist gezahlt werden.

Akzisen und Verpackungsbeiträge auf Alkohol und alkoholische oder nicht alkoholische Getränke

Inhaber eines Kreditkontos

Am 21.03.2020 wurde PLDA angepasst, um die Zahlungsfrist automatisch von 1 Woche auf 4 Wochen auszudehnen.

Diese Maßnahme gilt sowohl für die Zollanmeldungen als auch für AC4.

Nichtinhaber eines Kreditkontos

Das Datum für die Hinterlegung der AC4-Anmeldungen (Zeitpunkt der Einreichung und der Zahlung der Anmeldung in PLDA), das für den Donnerstag der Woche nach der Überführung in der steuerrechtlich freien Verkehr vorgesehen ist, kann auf den Donnerstag der 4. Woche hinausgeschoben werden.

Diese Maßnahme gelten nicht für die vorübergehend registrierten Empfänger.
 
Diese Maßnahme gilt für Anmeldungen, die ab dem 21.03.2020 eingereicht wurden.
 

MwSt.

Inhaber eines Kreditkontos

Am 21.03.2020 wurde PLDA angepasst, um die Zahlungsfrist automatisch von 1 Woche auf 4 Wochen auszudehnen.

Besondere Bestimmungen für Inhaber eines Kreditkontos

Ist das Saldo für die Sicherheiten auf dem Kreditkonto nicht ausreichend, können die Wirtschaftsbeteiligten die Buchhaltungsabteilung per E-Mail (da.accounting.revenues@minfin.fed.be) kontaktieren, um eine fiktive Erhöhung Ihrer Sicherheit zu erhalten.

Diese Maßnahmen gelten bis zum 30. Juni 2020

Für Inhaber eines Kreditkontos gilt für alle Anmeldungen, die vor dem 1. Juli in PLDA eingereicht wurden, automatisch diese Verlängerung der Zahlungsfrist.

Für diejenigen, die kein Kreditkonto besitzen, gilt für alle vor dem 1. Juli in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführten Waren die verlängerte Frist für die Einreichung und Zahlung von Anmeldungen.