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Für wen?

Für wen?

  • Wer hat Anspruch auf Steuervorteile beim Kauf und/oder bei der Nutzung eines PKWs?

    Steuervorteile in Bezug auf MwSt., Verkehrssteuer und Inbetriebsetzungssteuer werden folgenden Personen gewährt:

    • Personen, die völlig erblindet sind
    • Personen deren obere Gliedmaße vollständig gelähmt sind
    • Personen, deren obere Gliedmaße amputiert wurden
    • Personen mit einer unmittelbar durch die unteren Gliedmaßen bedingten bleibenden Invalidität von mindestens 50 Prozent
    • Kriegsinvaliden, Militär oder Zivil, die eine Invaliditätspension beziehen, die einer Invalidität von mindestens 50 % entspricht (in Bezug auf MwSt.) oder 60 % (in Bezug auf Verkehrssteuer und Inbetriebsetzungssteuer)
  • Wer gilt als Kriegsinvalide?

    Folgende Personen gelten Kriegsinvaliden:

    • Invaliden der Weltkriege 1914-1918 und 1940-1945
    • Personen, die während der Mobilmachung vom 25. August 1939 bis 9. Mai 1940 Invalide wurden
    • Personen, deren Invalidität auf ihre Haftstrafe aus politischen Gründen während der beiden Weltkriege zurückzuführen ist
    • Personen, deren Invalidität außerhalb des belgischen Hoheitsgebietes infolge ihrer Tätigkeit im Korea-Expeditionskorps zurückzuführen ist
    • Personen, deren Invalidität auf Verwundungen zurückzuführen ist, die sie während der Ereignisse im Kongo, in Burundi und in Ruanda erlitten haben und die in dieser Eigenschaft eine Rente in Anwendung der Gesetze vom 6. August 1962 und 6. Juli 1964 erhalten.
  • Wer stellt die Invaliditätsbescheinigung aus und was muss diese Bescheinigung enthalten?

    Die zuständige Behörde, die die Invaliditätsbescheinigung ausstellt hängt von der Art Behinderung ab. 

    Kategorie von Invaliden bzw. Personen mit Behinderung Zuständige Behörde, an die der Antrag gerichtet werden muss
    Kriegsinvaliden, Personen, die eine Entschädigungspension bzw. Militärpension aufgrund einer Invalidität aus Friedenszeiten erhalten Föderaler Pensionsdienst
    Andere Invaliden bzw. Personen mit Behinderung FÖD Soziale Sicherheit
    Generaldirektion Personen mit Behinderung 

    In der Bescheinigung ist, je nach Fall, zu vermerken, dass der Betreffende:

    • als Kriegsinvalide eine Rente von ...% bezieht
    • völlig erblindet ist
    • eine Person ist, deren obere Gliedmaße vollständig gelähmt sind
    • eine Person ist, deren obere Gliedmaße ganz oder teilweise amputiert wurden
    • unter einer unmittelbar durch die unteren Gliedmaßen bedingten bleibenden Invalidität von mindestens 50 Prozent leidet