Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Impatriates

Kommen Sie als Steuerpflichtiger-Impatriate oder Forscher-Impatriate nach Belgien arbeiten?

Mit dem Programmgesetz vom 27.Dezember 2021 wurden zwei neue Besteuerungssysteme eingeführt:

  • das besondere Besteuerungssystem für Steuerpflichtige-Impatriates,
  • das besondere Besteuerungssystem für Forscher-Impatriates.

Wenn Sie ab dem 1. Januar 2022 beginnen in Belgien zu arbeiten und Entlohnungen zu beziehen, kann Ihr belgischer Arbeitgeber unter den vom Gesetz vorgesehenen Bedingungen und Begrenzungen bestimmte Kosten übernehmen, die als Erstattungen von eigenen Ausgaben des Arbeitgebers gelten.

Um die Anwendung des besonderen Besteuerungssystems zu beantragen, müssen Sie eine Bescheinigung ausfüllen, unterzeichnen und Ihrem Arbeitgeber aushändigen, der Sie dem Antragsformular beifügt:

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