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Pensionierte - Steuer und Erklärung

Pensionierte - Steuer und Erklärung 2024

  • Ich habe eine Erklärung auf Papier erhalten (brauner Umschlag) und möchte meine Erklärung selbst ausfüllen, aber ich habe meinen Pensionszettel noch nicht vorliegen. Was muss ich unternehmen?

    Der Föderale Pensionsdienst sendet Ihnen Ihren Pensionszettel im April per Post zu.

    Ihr Pensionszettel ist jederzeit online verfügbar:

    Sie haben nichts erhalten und können nicht auf Ihren Online-Pensionszettel zugreifen? Fordern Sie Ihren Pensionszettel auf Papier beim Föderalen Pensionsdienst an unter www.fichefiscale.be (geben Sie einfach Ihre nationale Nummer ein).

  • Ich möchte meine Steuererklärung von einem Mitarbeiter des FÖD Finanzen ausfüllen lassen, habe meinen Pensionszettel aber noch nicht vorliegen. Was muss ich unternehmen?

    In diesem Fall benötigen Sie Ihren Pensionszettel nicht. Unsere Mitarbeiter haben Zugriff auf die Daten zu Ihrer Pension und sind Ihnen gerne behilflich. Zögern Sie nicht und rufen Sie schnell unter der Telefonnummer an, die auf dem Umschlag Ihrer Erklärung angegeben ist.

    Aufgrund des automatischen Informationsaustausches stimmen die Angaben auf Ihrem Pensionszettel genau mit den Daten überein, auf die unsere Mitarbeiter Zugriff haben.

    Sie möchten Ihren Pensionszettel dennoch einsehen?

    Achtung: Ab dem 28. Juni 2024 können unsere Mitarbeiter Ihnen nicht mehr beim Ausfüllen Ihrer Erklärung behilflich sein.

  • Ich habe einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten (weißer Umschlag), habe aber meinen Pensionszettel noch nicht vorliegen. Was muss ich unternehmen?

    Der Föderale Pensionsdienst sendet Ihnen nicht automatisch auf dem Postweg einen Pensionszettel zu.

    Dies ist nämlich nicht erforderlich. Aufgrund des automatischen Informationsaustausches stimmen die Angaben auf Ihrem Pensionszettel genau mit den Daten überein, die in Ihrem Vorschlag der vereinfachten Erklärung aufgeführt sind.

    Sie möchten Ihren Pensionszettel dennoch einsehen?

  • Ich gehe bald in Pension. Welche Auswirkungen hat dies auf meine Steuern?

    Verwenden Sie unsere Anwendung Tax-Calc, um eine Simulation Ihrer Erklärung zu erstellen und eine Schätzung Ihres Steuerbetrags zu erhalten.

    Bitte beachten Sie, dass es (aufgrund der Indexierung und der Entwicklung der Steuerregeln) nicht möglich ist, den exakten zukünftigen Steuerbetrag zu simulieren.

  • Ich bin Pensionierter und gehe einer Berufstätigkeit nach. Welche Auswirkungen hat dies auf meine Steuern?

    Die Tatsache, dass Sie andere Einkünfte haben (gegebenenfalls beruflicher Art), kann Auswirkungen auf den Betrag der Steuerermäßigung für Pensionen und somit auf den Betrag der geschuldeten Steuer haben.

    Verwenden Sie unsere Anwendung Tax-Calc, um eine Simulation Ihrer Erklärung zu erstellen und eine Schätzung Ihres Steuerbetrags zu erhalten.

    Bitte beachten Sie, dass es (aufgrund der Indexierung und der Entwicklung der Steuerregeln) nicht möglich ist, den exakten zukünftigen Steuerbetrag zu simulieren.

  • Ich beziehe eine Pension in Belgien und lasse mich im Ausland nieder. Was muss ich für meine Steuern unternehmen?

    Sie müssen Ihren Wegzug Ihrer Gemeinde und Ihrem Veranlagungsamt (Zentrum Privatpersonen) melden.

    Sie erhalten dann eine „Sondererklärung“, mit der Sie Ihre Einkünfte aus dem Jahr Ihres Wegzugs (vom 1. Januar bis zu Ihrem Wegzug) erklären können. Sie müssen diese Erklärung spätestens 3 Monate nach Ihrem Wegzug einreichen.

  • Meine Situation hat sich nicht verändert, aber ich muss dieses Jahr mehr Steuern zahlen. Warum?

    Ein möglicher Grund ist die Verringerung Ihres Berufssteuervorabzugs (der monatlich von Ihrer Pension einbehalten wird). Bitte vergleichen Sie den Betrag Ihres Vorabzugs für die beiden Vorjahre.

    Der Berufssteuervorabzug ist eine Art „Anzahlung“ auf den endgültigen Steuerbetrag. Wenn Sie weniger Vorabzug zahlen, kann dies Auswirkungen auf die Steuer haben, die Sie zahlen müssen oder die Ihnen erstattet wird, wenn Sie Ihren Steuerbescheid erhalten.

  • Ich habe eine andere Frage zu meiner Pension. An wen kann ich mich wenden?

    Sie haben eine Frage zu Ihrer Pension oder zum Betrag Ihrer Pension?

    Wenden Sie sich an den Föderalen Pensionsdienst.

    Zum Beispiel für Fragen in Bezug auf:

    • Ihre Pensionszettel,
    • eine Änderung Ihrer Situation (Familie, zusätzliche Einkünfte etc.),
    • Sie müssen diese Änderungen dem Föderalen Pensionsdienst melden (dies kann Auswirkungen auf den Betrag Ihres Berufssteuervorabzugs haben).
    • Sie müssen diese nicht dem FÖD Finanzen mitteilen.
    • Auswirkungen einer Änderung Ihrer Situation auf den Betrag Ihrer Pension,
    • einen Antrag auf zusätzliche Einbehaltungen des Berufssteuervorabzugs auf Ihre Pension (Es ist auch möglich, Vorauszahlungen an den FÖD Finanzen zu leisten),
    • eine Übersicht über die Daten zu Ihrer Laufbahn.

    Sie haben eine Frage zu Ihrer Steuererklärung oder zur Steuerberechnung in Bezug auf Ihre Pension? 

    Kontaktieren Sie den FÖD Finanzen.