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Pensionssparen

Steuerermässigung für Pensionssparen

  • Was ist Pensionssparen?

    Das Pensionssparen ist eine Form des langfristigen Sparens, die es Ihnen ermöglicht, eine ergänzende Pension zu Ihrer (kollektiven oder individuellen) gesetzlichen Pension aufzubauen und unter bestimmten Voraussetzungen einen Steuervorteil zu erhalten.

    Ein Pensionssparen können Sie bei den meisten Banken und Versicherungsgesellschaften abschließen, die auf dem belgischen Markt tätig sind.

    Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, ein Pensionssparen abzuschließen:

    • Wenn Sie sich für ein Pensionssparkonto (z. B. einen Pensionssparfonds bei einer Bank) entscheiden, erhalten Sie keine garantierte jährliche Mindestrendite. Ein Pensionssparfonds basiert auf Wertpapieren und Anleihen und sein Gewinn hängt somit von deren Entwicklung an der Börse ab. Die Bilanz wird am Ende eines jeden Jahres erstellt.
    • Wenn Sie sich für eine Pensionssparversicherung bei einem Versicherungsunternehmen entscheiden, kennen Sie im Voraus die garantierte jährliche Mindestrendite. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine Gewinnbeteiligung zu erhalten, die von den Finanzerträgen Ihres Versicherers abhängt.

    Die Entscheidung für das eine oder das andere Produkt hängt von verschiedenen Faktoren wie Ihrem Alter oder Ihrem Risikoprofil ab. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Bank oder Versicherung.

  • Welchen Betrag darf ich überweisen? Wie hoch ist die Steuerermäßigung?

    Der Betrag der für die Steuerermäßigung in Betracht kommenden Zahlungen ist pro Jahr begrenzt.
     
    2022 (Steuerjahr 2023) haben Sie die Wahl zwischen:

    • der „klassischen“ Regelung: höchstens 990 Euro mit einer Steuerermäßigung in Höhe von 30 % (+ Gemeindesteuer) des gezahlten Betrags (höchstens 297 Euro)
    • und der „neuen“ Regelung: höchstens 1.270 Euro mit einer Steuerermäßigung in Höhe von 25 % (+ Gemeindesteuer) des gezahlten Betrags (höchstens 317,50 Euro).

    Es ist nicht möglich, größere Beträge zu zahlen. Es gibt jedoch keinen Mindestbetrag.
     
    Achtung: Wenn Sie den Höchstbetrag von 990 Euro überschreiten, verringert sich die Steuerermäßigung automatisch von 30 % auf 25 %. Diese Überschreitung ist für Sie nur dann von Vorteil, wenn Sie mehr als 1.188 Euro einzahlen.
     
    Wenn Sie und Ihr Partner gemeinsam veranlagt werden, können Sie diesen Höchstbetrag jeder getrennt erreichen, sofern Sie jeder Inhaber eines (kollektiven oder individuellen) Pensionssparkontos oder einer Pensionssparversicherung sind.

  • Wie wird mein Kapital besteuert?

    Sie haben die Steuerermäßigung für Pensionssparen nie in Anspruch genommen.

    In diesem Fall wird Ihr Kapital nicht als Pension besteuert. Dazu müssen Sie bei Ihrem Finanzamt ein Dokument (Nr. 276 C1 (B)) anfordern und bei Ihrer Bank oder Versicherung einreichen.

    Achtung: Auch wenn Sie die Steuerermäßigung für Pensionssparen nur einmal in Anspruch genommen haben, werden Sie bei Fälligkeit auf das gesamte Kapital besteuert.

    Sie haben die Steuerermäßigung für Pensionssparen in Anspruch genommen.

    • Einkommensteuer
      Wenn Sie Ihr Kapital (oder den Rückkaufswert) vor Ihrem 60. Geburtstag erhalten, wird dieses Kapital bei der Steuer der natürlichen Personen besteuert.

      Kapital oder Rückkaufswerte aus Sparversicherungsverträgen, die zur Wiederherstellung oder Sicherung einer Anleihe gedient haben, sind immer bei der Steuer der natürlichen Personen steuerpflichtig, auch wenn Sie diese nach Ihrem 60. Geburtstag erhalten haben.

      Der Steuersatz ist je nach den tatsächlichen Gegebenheiten Ihres Falles unterschiedlich. Der folgende Link verweist auf ein Schema, das es Ihnen ermöglicht, über einen Fragebogen den Steuersatz bei der Einkommensteuer zu ermitteln.

      Link zum Schema
       
    • Steuer auf langfristiges Sparen
      Wenn Sie Ihr Kapital (oder den Rückkaufswert) nicht vor Ihrem 60. Geburtstag erhalten, behält Ihre Bank oder Versicherung automatisch eine Steuer auf langfristiges Sparen ein und dies grundsätzlich ab Ihrem 60. Geburtstag, auch wenn Sie Ihr Kapital (oder den Rückkaufswert) nicht tatsächlich zu diesem Zeitpunkt erhalten.

      Die Einbehaltung dieser Steuer stellt die endgültige Besteuerung dar. Auch wenn Sie später noch Zahlungen leisten, wird Ihr Kapital nicht mehr besteuert (siehe auch FAQ Nr. 5).

      Der Tarif der Steuer auf langfristiges Sparen und der Zeitpunkt, zu dem die Steuer auf langfristiges Sparen einbehalten wird, variieren je nach den tatsächlichen Gegebenheiten Ihres Falles. Der folgende Link verweist auf ein Schema, das es Ihnen ermöglicht, über einen Fragebogen den Tarif der Steuer auf langfristiges Sparen und den Zeitpunkt, zu dem diese Steuer einbehalten wird, zu ermitteln.

      Link zum Schema
  • Kann ich die Ermäßigung für Pensionssparen noch für Zahlungen in Anspruch nehmen, die ich nach der Anwendung der Steuer auf langfristiges Sparen geleistet habe?

    Ja. Zahlungen, die bis zum 31. Dezember des Jahres geleistet werden, in dem Sie 64 Jahre alt werden, kommen für die Steuerermäßigung in Betracht.

  • Wann kann ich Zahlungen tätigen?

    Alle Beträge, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember tatsächlich eingezahlt wurden, kommen für die Steuerermäßigung in Betracht.

    Sie können den Betrag auf einmal bezahlen oder z. B. jeden Monat einen Teil.

  • Kann ich im selben Jahr mehrere Pensionssparkonten oder Pensionssparversicherungen eröffnen/abschließen?

    Nein, in einem Besteuerungszeitraum dürfen Sie nur ein Pensionssparkonto eröffnen oder eine Pensionssparversicherung abschließen.

    Sie können jedoch mehrere Verträge gleichzeitig haben. Wenn Sie bereits in einem Vorjahr einen Vertrag abgeschlossen haben, können Sie nun einen neuen Vertrag abschließen. Achtung: In einem gleichen Besteuerungszeitraum haben Sie nur für einen der Verträge Anspruch auf eine Steuerermäßigung.

    Übertragung auf ein neues Pensionssparkonto oder eine neue Pensionssparversicherung

    Wenn Sie Zahlungen für ein Pensionssparkonto oder eine Pensionssparversicherung geleistet haben, bevor Sie das gesamte Sparguthaben von diesem Pensionssparkonto oder die technische Rückstellung der Pensionssparversicherung auf ein neues Pensionssparkonto oder eine neue Pensionssparversicherung übertragen haben (siehe Nr. 10), für die Sie im selben Jahr auch Zahlungen geleistet haben, haben Sie nur Anspruch auf die Steuerermäßigung für Zahlungen auf ein einziges Konto oder eine einzige Versicherung. Sie wählen selbst, welche Zahlungen Sie in Ihre Steuererklärung eintragen: entweder Zahlungen auf das alte Pensionssparkonto oder die alte Pensionssparversicherung, oder Zahlungen auf das neue Pensionssparkonto oder die neue Pensionssparversicherung.

    Wenn Sie für das Jahr der Übertragung den Höchstbetrag der Steuerermäßigung für Pensionssparen erhalten möchten, müssen Sie darauf achten, dass Sie das Kapital von Ihrem Pensionssparkonto oder die technische Rückstellung Ihrer Pensionssparversicherung übertragen:

    • entweder nachdem Sie den Höchstbetrag auf Ihr altes Pensionssparkonto oder Ihre alte Pensionssparversicherung eingezahlt haben,
    • oder zu dem Zeitpunkt, an dem Sie noch nichts auf Ihr altes Pensionssparkonto oder Ihre alte Pensionssparversicherung eingezahlt haben. In diesem Fall können Sie den Höchstbetrag noch auf Ihr neues Pensionssparkonto oder Ihre neue Pensionssparversicherung einzahlen.

    Wenn Sie bereits Zahlungen auf Ihr altes Pensionssparkonto oder Ihre alte Pensionssparversicherung geleistet haben, können Sie selbstverständlich auch noch den Höchstbetrag auf Ihr neues Pensionssparkonto oder Ihre neue Pensionssparversicherung einzahlen. In diesem Fall haben Sie nur für einen der beiden Verträge Anspruch auf die Steuerermäßigung.

  • Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um Anspruch auf die Steuerermäßigung für Pensionssparen zu haben?

    Ihre Zahlungen für das Pensionssparen kommen für die Steuerermäßigung in Betracht, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

    • Wohnort: Bei Vertragsabschluss wohnen Sie in Belgien oder in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums.
    • Alter: Bei Vertragsabschluss sind Sie mindestens 18 und weniger als 65 Jahre alt.
    • Laufzeit: Das Pensionssparkonto oder die Pensionssparversicherung hat eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren.
    • Begünstigte(r):

    * im Erlebensfall: Sie selbst
    * im Todesfall:

    • wenn der Sparversicherungsvertrag zur Wiederherstellung oder Sicherung einer Anleihe dient, die zwecks Erwerb oder Erhalt eines unbeweglichen Gutes aufgenommen wird:
      • für das versicherte Kapital, das zur Wiederherstellung oder Sicherung der Anleihe dient, die Personen, die infolge Ihres Todes das Volleigentum oder den Nießbrauch dieses unbeweglichen Gutes erhalten,
      • für den Rest des versicherten Kapitals, Ihr Ehepartner oder gesetzlich zusammenwohnender Partner oder Ihre Verwandten bis zum zweiten Grad,
    • in allen anderen Fällen Ihr Ehepartner oder gesetzlich zusammenwohnender Partner oder Ihre Verwandten bis zum zweiten Grad.

    Ihre Bank oder Versicherungsgesellschaft stellt Ihnen jedes Jahr eine Bescheinigung (Nr. 281.60) über die Zahlungen aus, die Sie geleistet haben. Sie müssen diese Bescheinigung zur Verfügung der Verwaltung halten.

    Um eine Steuerermäßigung zu erhalten, müssen Sie genug Steuern zahlen (und somit im vergangenen Jahr ein ausreichendes steuerpflichtiges Einkommen erzielt haben). Weitere Informationen.

  • In welchen Fällen habe ich keinen oder keinen vollen Anspruch mehr auf die Steuerermäßigung für Pensionssparen?

    • Sie haben keinen Anspruch mehr auf die Steuerermäßigung für Pensionssparen ab dem Jahr, in dem Sie 65 Jahre alt werden.
      Beispiel: Herr Müller ist im September 2022 65 Jahre alt geworden. Für das Einkommensjahr 2022 (Steuerjahr 2023) hat er also keinen Anspruch mehr auf die Steuerermäßigung.
    • Sie haben keinen Anspruch mehr auf die Steuerermäßigung für Pensionssparen ab dem Jahr der Auszahlung des Sparguthabens, des Kapitals oder der Rückkaufswerte, die im Prinzip bei der Einkommensteuer zu einem Satz von 8 % getrennt steuerpflichtig sind (= bei Auszahlung nach dem Tod oder infolge der Pensionierung zum normalen Datum oder infolge der Pensionierung in den 5 Jahren vor dem normalen Datum der Pensionierung), es sei denn, die Auszahlung erfolgt aufgrund Ihres Todes.
    • Wenn Sie im selben Jahr Zahlungen für zwei oder mehr Sparkonten oder Sparversicherungen geleistet haben, haben Sie nur Anspruch auf eine Steuerermäßigung für die Zahlung für ein einziges Konto oder eine einzige Versicherung. Sie wählen selbst, welche Zahlungen Sie in Ihre Steuererklärung eintragen.

    Übertragung auf ein neues Pensionssparkonto oder eine neue Pensionssparversicherung

    Wenn Sie Zahlungen für ein Pensionssparkonto oder eine Pensionssparversicherung geleistet haben, bevor Sie das gesamte Sparguthaben von diesem Pensionssparkonto oder die technische Rückstellung der Pensionssparversicherung auf ein neues Pensionssparkonto oder eine neue Pensionssparversicherung übertragen haben (siehe Nr. 10), für die Sie im selben Jahr auch Zahlungen geleistet haben, haben Sie nur Anspruch auf die Steuerermäßigung für Zahlungen auf ein einziges Konto oder eine einzige Versicherung. Sie wählen selbst, welche Zahlungen Sie in Ihre Steuererklärung eintragen: entweder die Zahlungen auf das alte oder die Zahlungen auf das neue Pensionssparkonto oder die neue Pensionssparversicherung.

    Wenn Sie für das Jahr der Übertragung den Höchstbetrag der Steuerermäßigung für Pensionssparen erhalten möchten, müssen Sie darauf achten, dass Sie das Kapital von Ihrem Pensionssparkonto oder die technische Rückstellung Ihrer Pensionssparversicherung übertragen:

    • entweder nachdem Sie den Höchstbetrag auf Ihr altes Pensionssparkonto oder Ihre alte Pensionssparversicherung eingezahlt haben,
    • oder zu dem Zeitpunkt, an dem Sie noch nichts auf Ihr altes Pensionssparkonto oder Ihre alte Pensionssparversicherung eingezahlt haben. In diesem Fall können Sie den Höchstbetrag noch auf Ihr neues Pensionssparkonto oder Ihre neue Pensionssparversicherung einzahlen.

    Wenn Sie bereits Zahlungen auf Ihr altes Pensionssparkonto oder Ihre alte Pensionssparversicherung geleistet haben, können Sie selbstverständlich auch noch den Höchstbetrag auf Ihr neues Pensionssparkonto oder Ihre neue Pensionssparversicherung einzahlen. In diesem Fall haben Sie nur für einen der beiden Verträge Anspruch auf die Steuerermäßigung.

    • Sie können die Steuerermäßigung für Pensionssparen und die Steuerermäßigung für den Erwerb von Arbeitgeberaktien nicht beide für das gleiche Jahr erhalten.
    • Ihr Steuerbetrag ist gleich null.
    • Wenn Ihr Steuerbetrag gleich null ist (z. B. weil Sie keine oder wenig Einkünfte haben), haben Sie kein Anrecht auf eine Steuerermäßigung für Pensionssparen.
      Weitere Informationen.
    • Ihr Steuerbetrag ist geringer als der Betrag der Ermäßigung.
      Wenn Ihr Steuerbetrag geringer ist als der Betrag der Ermäßigung (weil Ihre Einkünfte und damit Ihr Steuerbetrag sehr niedrig sind), haben Sie nur Anspruch auf eine Steuerermäßigung, die auf den Betrag Ihrer Steuer begrenzt ist.
      Weitere Informationen.
  • Darf ich mein Sparguthaben oder meine technischen Rückstellungen aus meinem Pensionssparvertrag in einen neuen Pensionssparvertrag bei einer anderen Bank oder Versicherung übertragen?

    Sie dürfen Ihr Sparguthaben oder Ihre technischen Rückstellungen aus Ihrem Pensionssparvertrag in einen neuen Pensionssparvertrag bei einer anderen Bank oder Versicherung übertragen.

    Achtung: Einige Übertragungen von Sparguthaben aus einem Sparkonto oder von technischen Rückstellungen aus einer Sparversicherung gelten als Zuweisungen und führen daher zu einer Besteuerung (es sei denn, Sie haben die Steuerermäßigung für Pensionssparen noch nie in Anspruch genommen - siehe Nr. 4).

    Das gilt für folgende Übertragungen:

    • alle Teilübertragungen der Guthaben von Sparkonten oder technischer Rückstellungen von Sparversicherungen,
    • alle vollständigen Übertragungen der Guthaben eines individuellen oder kollektiven Sparkontos auf eine Sparversicherung,
    • alle vollständigen Übertragungen technischer Rückstellungen aus einer Sparversicherung auf ein individuelles oder kollektives Sparkonto,
    • Übertragungen, die nicht hiervor genannt sind, wenn sie auf ein Sparkonto oder eine Sparversicherung erfolgen, das/die nicht die gesetzlichen und verordnungsmäßigen Bedingungen für das Pensionssparen erfüllt.

    Folgende vollständige Übertragungen gelten nicht als Zuweisung und führen daher nicht zu einer Besteuerung:

    • von einem kollektiven Sparkonto bei einer bestimmten Einrichtung oder Gesellschaft auf ein individuelles oder kollektives Sparkonto bei einer anderen Einrichtung oder Gesellschaft,
    • von einem individuellen Sparkonto bei einer bestimmten Einrichtung oder Gesellschaft auf ein individuelles oder kollektives Sparkonto bei einer anderen Einrichtung oder Gesellschaft,
    • von einer Sparversicherung bei einer Gesellschaft auf eine Sparversicherung bei einer anderen Gesellschaft.