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Unterhalt und Rückstände einfordern

FAQ Unterhalt und Rückstände einfordern

  • Kann DUFO mir helfen, wenn mein Ex-Partner keinen Unterhalt zahlt?

    Ihr Ex-Partner zahlt keinen Unterhalt und Sie fragen sich, wie Sie das Geld des Unterhalts einfordern und/oder ob Sie Unterhaltsvorschüsse erhalten können?

    Der DUFO kann Ihnen dabei helfen den Unterhalt einzufordern, aber nur, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

    Welches sind die Bedingungen, um den Unterhalt über den DUFO zu erhalten?

    Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

    • Sie wohnen in Belgien,
    • Sie haben einen Vollstreckungstitel, in dem der Betrag des Unterhalts festgelegt wurde,
      • Beispiel eines „Vollstreckungstitels“: eine gerichtliche Entscheidung, eine Urkunde über eine Ehescheidung in gegenseitigem Einverständnis usw.
    • Der Unterhalt wurde zweimal nicht gezahlt oder in den 12 Monaten vor Ihrem Ersuchen um Beihilfeleistung nur teilweise gezahlt.

    Wenn Sie Anspruch auf Beihilfeleistung des DUFO für die Beitreibung der Unterhaltsleistung haben, überweist der DUFO Ihnen den Unterhalt, den der Unterhaltspflichtige zahlt.

    Welches sind die Bedingungen, um Unterhaltsvorschüsse für meine Kinder zu erhalten?

    Mit der Änderung des Gesetzes vom 9.Juli 2020, wurden die Bedingungen für die Gewährung des Rechts auf Unterhaltsvorschüsse geändert: seit diesem Datum gibt es in der Tat keine Einkommensgrenze mehr.

    Für unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahre genügt es, einen einmaligen Antrag auf Gewährung von Vorschüssen einzureichen. Sie erhalten dann einen Vorschuss auf den Unterhaltsgeldbetrag bis zu dem Tag, an dem das Kind seine Volljährigkeit erreicht.

    Für unterhaltsberechtigte Kinder die 18 Jahre oder älter sind, muss neben der alle sechs Monate vorgesehenen Einreichung eines Antrags auf Vorschuss, zusätzlich nachgewiesen werden, dass Ihr volljähriges Kind noch immer Anrecht auf Kindergeld hat.

    Wenn Sie Anrecht auf Vorschüsse haben, wird der DUFO Ihnen monatlich den indexierten Unterhaltsbetrag, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 175 Euro pro Monat und pro Kind, überweisen.

  • Habe ich Anspruch auf Beihilfeleistung des DUFO?

    Sie haben ein Urteil oder eine notarielle Urkunde, die beweisen, dass Sie Anspruch auf Unterhalt haben. Sie fragen sich, ob Sie die Beihilfeleistung des DUFO für die Beitreibung des nicht bezahlten Unterhalts beanspruchen dürfen? Dies hängt von den Personen ab, denen der Unterhalt gewährt wird.

    Wem wird der Unterhalt gewährt?

    Der Unterhalt wird den Kindern gewährt

    Der DUFO kann Ihnen ab dem Zeitpunkt helfen, zu dem Ihr Unterhalt auf einem Vollstreckungstitel gründet (ein Urteil oder eine notarielle Urkunde).

    Der Unterhalt wird dem Ex-Partner gewährt

    Der DUFO kann Ihnen ab dem Zeitpunkt helfen, zu dem Ihr Unterhalt auf einem Vollstreckungstitel gründet (ein Urteil oder eine notarielle Urkunde) und dieser Ihnen vor, während oder nach dem Scheidungsverfahren ausgehändigt wurde.

    Der Unterhalt wird dem Zusammenwohnenden gewährt

    Der DUFO kann Ihnen ab dem Zeitpunkt helfen, zu dem Ihr Unterhalt auf einem Vollstreckungstitel gründet (ein Urteil oder eine notarielle Urkunde) unabhängig davon, ob Ihr Zusammenwohnen beendet ist oder nicht.

    Der Unterhalt wird den Eltern oder Großeltern gewährt

    Der DUFO kann Ihnen nicht helfen.

    Was kann ich unternehmen, wenn der DUFO mir nicht helfen kann?

    Sie können Maßnahmen ergreifen, um das Geld selbst einzufordern. Damit können Sie einen Anwalt oder Gerichtsvollzieher beauftragen. Sie können auch ersten juristischen Beistand in einem Justizhaus erhalten.

  • Bis zu welchem Datum kann ich für die Berechnung der Rückstände zurückgehen?

    Je nach Lage können Sie 5 oder 10 Jahre zurückgehen, um Ihre Rückstände zu berechnen.

    Hier sind die zwei Möglichkeiten:

    Sie haben einen Vollstreckungstitel, der festhält, dass der Unterhaltspflichtige Unterhalt zahlen muss (= periodische Schuld)

    Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. So können Sie bis zu fünf Jahre zurückgehen, um die ausstehenden Unterhaltsleistungen einzufordern, es sei denn, die Verjährung wurde unterbrochen.

    Sie haben ein Urteil, das verfügt, dass der Unterhaltspflichtige Unterhalt zahlen muss (= Unterhaltskapital)

    Für ein Urteil, in dem das Gericht Unterhalt für die Vergangenheit gewährt, beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. Danach können Sie diese Forderung nicht mehr geltend machen, es sei denn, die Verjährungsfrist wurde unterbrochen.

    Bitte beachten Sie, dass die Verjährungsfristen von fünf oder zehn Jahren unterbrochen werden können, wenn eines der folgenden Ereignisse in der Vergangenheit eingetreten ist:

    • Schuldanerkenntnis durch den Unterhaltspflichtigen
      • Beispiel: freiwillige Zahlung durch den Unterhaltspflichtigen
    • Zahlungsaufforderung, die dem Unterhaltspflichtigen zugestellt wurde
    • Zustellung der Pfändung an den Unterhaltspflichtigen
    • Ladung des Unterhaltspflichtigen vor Gericht
  • Muss ich eine Zahlungsaufforderung an meinen Ex-Partner senden, bevor ich Beihilfeleistung vom DUFO beantragen kann?

    Haben Sie selbst noch keine Schritte unternommen, um die nicht gezahlte Unterhaltsforderung beizutreiben? Dies ist nicht notwendig, um uns um Hilfe bitten zu können.

    Was sind die drei einzigen Bedingungen, um die Beihilfe des DUFO zu beantragen?

    • Sie müssen in Belgien leben.
    • Sie müssen über einen Vollstreckungstitel verfügen, der den Betrag des Unterhalts festlegt.
    • Der Unterhalt muss in den zwölf Monaten vor Ihrem Antrag mindestens zweimal nicht oder nur teilweise gezahlt worden sein.
  • Welcher Titel (Urteil usw.) ist erforderlich, um einen Antrag beim DUFO einzureichen?

    Um eine Akte beim DUFO einreichen zu können, müssen Sie über einen Vollstreckungstitel verfügen.

    Was ist ein Vollstreckungstitel?

    Es gibt mehrere Beispiele für Vollstreckungstitel:

    • die vollstreckbare gerichtliche Entscheidung (= Urteil eines Richters)
    • die Urkunde einer Ehescheidung im gegenseitigen Einverständnis
    • eine vollstreckbare Vereinbarung

    Zu Ihrer Information, folgende Beispiele sind keine Vollstreckungstitel:

    • eine privatschriftliche Urkunde
    • eine mündliche Vereinbarung
    • ein Urteil oder eine Vereinbarung, die den Betrag des Unterhalts nicht festlegt

    Was können Sie unternehmen, wenn Sie nicht sicher sind ob Ihr Dokument ein gültiger Vollstreckungstitel ist?

    Wenn Sie nicht sicher sind ob Ihr Dokument ein gültiger Vollstreckungstitel ist, zögern Sie nicht, sich an einen Empfangsdienst DUFO Ihrer Region zu wenden. Wir überprüfen dann, ob Ihr Dokument ausreicht, um eine Akte zu öffnen.

  • Muss ich die gerichtliche Entscheidung (Vollstreckungstitel) von einem Gerichtsvollzieher zustellen lassen, um mich an den DUFO wenden zu können?

    Ja, Sie müssen über einen Vollstreckungstitel verfügen, der von einem Gerichtsvollzieher zugestellt wurde, um eine Akte beim DUFO zu öffnen.

    Was können Sie unternehmen, wenn die gerichtliche Entscheidung (Vollstreckungstitel) noch nicht zugestellt wurde?

    Wenn die gerichtliche Entscheidung noch nicht zugestellt wurde, müssen Sie sich an einen Gerichtsvollzieher wenden und ihn bitten, die gerichtliche Entscheidung zuzustellen. Achtung: Bitte weisen Sie den Gerichtsvollzieher darauf hin, dass er nur den Vollstreckungstitel zustellen darf, die Zustellung einer Zahlungsaufforderung ist nicht erforderlich.

    Die Kosten der Zustellung sind zu Ihren Lasten. Unter bestimmten Bedingungen können Sie sich an das Büro für juristischen Beistand wenden, um diese Kosten eventuell zu senken. Für weitere Informationen kontaktieren Sie ein Justizhaus Ihrer Region.

  • Was sind meine Rechte als Unterhaltsberechtigter beim DUFO?

    Sie haben Anspruch auf Unterhalt, einen Geldbetrag, den Sie von Ihrem Ex-Partner verlangen können, um Ihren Lebensunterhalt und/oder den Ihre(s)(r) Kinde(s)(r) zu bestreiten, aber Ihr Ex-Partner zahlt nicht. Dann können Sie einen Antrag auf Beihilfeleistung beim DUFO stellen.

    Was können Sie erwarten, wenn Sie einen Antrag beim DUFO stellen?

    • Sie empfangen die Unterhaltsbeträge und die Rückstände, die der Unterhaltspflichtige dem DUFO gezahlt hat.
    • Sie erhalten Unterhaltsvorschüsse, wenn Sie diese beantragt haben und wenn Sie die Bedingungen zur Beihilfeleistung des DUFO erfüllen.

    Was können Sie unternehmen, wenn Sie mit den Entscheidungen des DUFO nicht einverstanden sind?

    Können Sie die Beihilfe des DUFO beenden?

    Sie können zu jeder Zeit aus dem einen oder anderen Grund auf die Beihilfeleistung des DUFO verzichten. Dies geschieht vorzugsweise per Einschreibebrief. Sie können das Schreiben an eines unserer DUFO-Dienststellen senden.

  • Was sind meine Pflichten als Unterhaltsberechtigter?

    Als Unterhaltsberechtigter haben Sie Anspruch auf einen Geldbetrag von Ihrem Ex-Partner, um Ihren Lebensunterhalt und/oder den Ihre(s)(r) Kinde(s)(r) zu bestreiten. Wenn er nicht zahlt, können Sie sich an den DUFO wenden. Um diese Beihilfe jedoch zu erhalten, müssen Sie dem DUFO alle Informationen zu Ihrer Akte zukommen lassen.

    Welche Informationen müssen Sie dem DUFO zwingend mitteilen?

    Sie informieren den DUFO unverzüglich, sobald Sie sich in einem der folgenden Fälle befinden:

    • Es gab eine Änderung Ihrer Lage oder der Lage Ihres Kindes (zum Beispiel, ein neues Urteil, das den Betrag des Unterhalts ändert, Ihr Kind beginnt zu arbeiten usw.).
    • Sie haben Zahlungen direkt vom Unterhaltspflichtigen erhalten, nachdem Sie Ihren Antrag auf Beihilfeleistung gestellt haben!
    • Sie haben selbst (oder durch Eingreifen eines Rechtsanwalts bzw. Gerichtsvollziehers) entschieden, Maßnahmen einzuleiten, um den Unterhalt einzufordern (und daher nicht mehr den DUFO um Beihilfe zu bitten).
    • Sie verfügen über Informationen zu den Einkünften oder zum Vermögen des Unterhaltspflichtigen. Teilen Sie uns dies bitte so schnell wie möglich mit. Es kann zu Ihrem Vorteil sein bei der Beitreibung des Unterhalts.
    • Ihre Kontonummer, auf die der beigetriebene Unterhalt und/oder die Vorschüsse gezahlt werden müssen, hat geändert. Teilen Sie uns bitte Ihre neue Kontonummer so schnell wie möglich mit. Anderenfalls riskieren Sie, dass die Zahlungen unterbrochen werden, bis Sie uns die neue Kontonummer mitgeteilt haben.

    Über diesen Link finden Sie Ihre DUFO-Dienststelle indem Sie Ihre Gemeinde eingeben und auf „Suchen“ klicken.

  • Kann der DUFO außergewöhnliche Kosten (medizinische Kosten, Schulkosten usw.) für meine Kinder einfordern?

    Der DUFO kann unter bestimmten Bedingungen Beihilfe zur Beitreibung außergewöhnlicher Kosten leisten:

    • Neben den Unterhaltskosten sieht der Vollstreckungstitel auch die Zahlung außergewöhnlicher Kosten vor.
    • Diese Kosten werden für einen bestimmten Zeitraum berechnet.

    Beispiele von außergewöhnlichen Kosten, die vom DUFO angenommen werden:

    • 100 Euro pro Quartal als außergewöhnlichen Kosten
    • 250 Euro pro Monat für die Miete eines „Studentenzimmers“

    Beispiele von außergewöhnlichen Kosten, die vom DUFO NICHT angenommen werden:

    • 50 % aller Schulkosten
    • die Hälfte der medizinischen Kosten
  • Kann ich einen Antrag einreichen, wenn mein Ex-Partner keine Einkünfte hat, wenn ich seine Adresse nicht kenne oder wenn mein Ex-Partner im Gefängnis sitzt?

    Ja, Sie können uns einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen, wenn Ihr Ex-Partner keine Einkünfte hat, Ihnen keine Adresse bekannt ist oder er im Gefängnis sitzt.

    Die drei einzigen Bedingungen, um einen Antrag einzureichen sind:

    • Sie müssen in Belgien wohnen,
    • Sie müssen über einen Vollstreckungstitel verfügen, der den Betrag des Unterhalts festlegt,
    • Der Unterhalt wurde in den zwölf Monaten vor Ihrem Antrag mindestens zweimal nicht oder nur teilweise gezahlt.

    Sie müssen die aktuelle Adresse Ihres Ex-Partners nicht kennen. Wir haben mehrere Möglichkeiten, die Adresse selbst zu suchen.

    Wenn Ihr Ex-Partner zahlungsunfähig ist (kann nicht zahlen), können wir Ihnen nicht mit Sicherheit sagen, dass wir Ihnen den bis jetzt nicht gezahlten Unterhalt zahlen können. Wir können dies nur tun, wenn Ihr Ex-Partner Gelder hat, die wir pfänden können. Wir können Ihnen jedoch Unterhaltsvorschüsse gewähren, die Ihr Ex-Partner in Zukunft für Kinder zahlen muss, die Anrecht auf Unterhalt haben.

  • Kann ich den DUFO in Anspruch nehmen, wenn mein Ex-Partner im Ausland lebt?

    Der DUFO kann eine Akte öffnen, aber wir können Ihnen die Dauer des Verfahrens und die Ergebnisse der Beitreibung nicht garantieren.

    Wenn der Unterhaltspflichtige keine Einkünfte in Belgien hat, müssen wir über den FÖD Justiz mit den Behörden des Wohnsitzstaates Ihres Ex-Partners zusammenarbeiten. Wir hängen daher von der Effizienz und dem guten Willen der ausländischen Behörden und von dem des Unterhaltspflichtigen selbst ab.

    In dieser Lage haben Sie auch Anrecht auf Vorschüsse des DUFO, wenn Sie die Bedingungen erfüllen.

  • Kann der DUFO Beihilfe leisten, wenn ich im Ausland lebe, aber mein Ex-Partner in Belgien lebt?

    Sie sind ins Ausland gezogen, aber Ihr Ex-Partner lebt immer noch in Belgien?

    Nein, der DUFO darf keine Beihilfe leisten. Sie müssen in der Tat drei Bedingungen erfüllen:

    • Sie müssen als Antragsteller (= Person, die den Unterhalt erhalten soll) in Belgien wohnen
    • Sie müssen über einen Vollstreckungstitel verfügen, der den Betrag des Unterhalts festlegt.
    • Der Unterhalt wurde in den zwölf Monaten vor Ihrem Antrag mindestens zweimal nicht oder nur teilweise gezahlt.

    Sie können sich jedoch an die Behörden Ihres Wohnsitzstaates wenden, um sie zu fragen, welche Möglichkeiten diese für die Beitreibung des Unterhalts in Belgien anbieten.

  • Der vom Gericht festgelegte Betrag des Unterhalts ist zu gering: Ist es möglich ihn zu erhöhen?

    Der DUFO kann nicht beschließen, den monatlichen Betrag des Unterhalts zu erhöhen. Nur der Richter kann dies beschließen.

  • Verursacht die Beihilfeleistung des DUFO Kosten?

    Um nicht gezahlten Unterhalt einzufordern, ist der DUFO nicht Ihre einzige Option. Sie können auch auf einen privaten Akteur, wie Gerichtsvollzieher oder Anwalt zurückgreifen. Kostet das alles das Gleiche?

    Sie wählen den DUFO, um den Unterhalt einzufordern

    Kosten für den Antragsteller

    • Für neue Anträge ist die Beihilfeleistung kostenlos.
    • Für Ersuchen um Beihilfeleistung, die vor Januar 2015 eingereicht wurden, müssen sich sowohl der Antragsteller als auch der Unterhaltspflichtige an den Betriebskosten des DUFO beteiligen. In der Tat, wir behalten 5 % des Betrags ein, der Ihnen als Unterhaltszahlung überwiesen werden kann.

    Kosten für den Unterhaltspflichtigen

    • Bei neuen Anträgen muss der Unterhaltspflichtige zusätzlich zu dem Betrag, den er Ihnen schuldet, Betriebskosten von 13 % bezahlen.
    • Für Anträge, die vor dem 1. Januar 2015 eingereicht wurden, zahlt der Unterhaltspflichtige zusätzlich zu dem Ihnen zustehenden Betrag 10 % als Betriebskosten.

    Beispiel

    Sie haben Anspruch auf:

    • 500 Euro an Rückständen (der Unterhalt von 100 Euro wurde während fünf Monaten nicht gezahlt)
    • den monatlichen Unterhalt von 100 Euro

    Der DUFO ersucht den Unterhaltspflichtigen um die Zahlung von:

    • 565 Euro (500 Euro + 13 % Betriebskosten) an Rückständen
    • 113 Euro (100 Euro + 13 % Betriebskosten) an monatliche Unterhaltszahlung

    Sie wählen einen privaten Akteur, um den Unterhalt einzufordern

    Bei einem Anwalt oder Gerichtsvollzieher müssen Sie in der Regel einen Vorschuss auf den Kostenpreis zahlen, der nur zurückgezahlt wird, wenn der Gerichtsvollzieher es geschafft hat, das Geld bei Ihrem Ex-Partner einzufordern.

  • Kann der DUFO die Rückzahlung der mir schon gezahlten Summen verlangen?

    Ja, das ist möglich. Der DUFO kann eine vollständige Rückzahlung oder Teilrückzahlung aller Beträge verlangen, die Sie zu Unrecht erhalten haben.

    In welchen Fällen kann der DUFO die Rückzahlung der gezahlten Beträge verlangen?

    Dies ist z. B. der Fall:

    • Wenn der Richter ein neues Urteil mit rückwirkender Kürzung oder Abschaffung der Unterhaltszahlung trifft.
      • Wenn sich herausstellt, dass Sie einen übermäßigen Vorschuss erhalten haben, werden wir den Unterschied von Ihnen zurückfordern.
      • Wenn daraus folgt, dass der Unterhaltspflichtige zu viel Unterhaltszahlung an den DUFO überwiesen hat, wird der Überschuss von Ihnen eingefordert.
    • Wenn Sie den DUFO nicht rechtzeitig von den Informationen, die Auswirkungen auf den Betrag der Vorschüsse oder der Unterhaltszahlung haben, in Kenntnis setzen, wird der Unterschied von Ihnen eingefordert.
      • Beispiel: Sie haben uns nicht mitgeteilt, dass Ihr Kind begonnen hat zu arbeiten und daher keinen Anspruch mehr auf Unterhalt hat.
    • Wenn Sie Beträge aufgrund eines Verwaltungsirrtums erhalten haben, und diese nicht für Sie bestimmt waren.
      • Beispiel: der Arbeitgeber des Unterhaltspflichtigen hat einen falschen Betrag an den DUFO überwiesen, der seinerseits den bereits erhaltenen Betrag an Sie überwiesen hatte.
    • ...
  • Wie beantrage ich die Beihilfe des DUFO?

  • Wie prüft der DUFO meinen Antrag?

    Sie haben einen vollständigen Antrag auf Beihilfeleistung eingereicht (d. h. mit allen notwendigen Unterlagen) und fragen sich, was als nächstes geschehen wird?

    Was sind die verschiedenen Schritte bei der Bearbeitung meines Antrags auf Beihilfeleistung?

    Der DUFO gibt dem Unterhaltspflichtigen Zeit zu antworten

    Der DUFO setzt den Unterhaltspflichtigen per Einschreiben davon in Kenntnis, dass Sie uns ersucht haben, die Unterhaltszahlung einzufordern. Der Unterhaltspflichtige hat dann 15 Tage, um nachzuweisen, dass er Ihnen diesen Unterhalt nicht mehr zahlen muss.

    Er kann z. B. folgende Gründe haben:

    • Er hat den Unterhalt bereits bezahlt, den Sie über den DUFO einfordern möchten,
    • Sie haben dem DUFO nicht den aktuellsten Vollstreckungstitel übermittelt, in dem der Unterhalt festgelegt wurde (zum Beispiel, weil in einem neuen Urteil der Unterhalt gekürzt oder abgeschafft wurde).

    Der DUFO entscheidet aufgrund der übermittelten Informationen

    Ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Antrag vollständig ist, hat der DUFO 30 Tage Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Folgende Entscheidungen sind möglich:

    • positiv
    • teilweise positiv
    • negativ

    Positive Entscheidung

    Der DUFO sendet Ihnen eine Notifizierung, dass er Ihren Antrag auf Beihilfeleistung angenommen hat.

    Gleichzeitig wird der DUFO eine Notifizierung an den Unterhaltspflichtigen senden: In einem Einschreiben setzt der DUFO den Unterhaltspflichtigen davon in Kenntnis, dass er nicht mehr an Sie, sondern an den DUFO zahlen muss.

    Ist zukünftig noch Unterhalt geschuldet, teilt der DUFO dem Unterhaltspflichtigen dies über eine monatliche Zahlungsaufforderung, in der die neue Schuld aufgeführt ist, mit. Wenn der Unterhaltspflichtige nicht freiwillig zahlt, kann der DUFO ein Beitreibungsverfahren einleiten. Der DUFO kann zum Beispiel Löhne oder eventuelle Steuerrückzahlungen pfänden.

    Teilweise positive Entscheidung

    Der DUFO beschließt, einen niedrigeren Betrag als der in Ihrem Antrag angegebene einzufordern. Der DUFO wird Ihnen in einem Schreiben erklären, warum. Es kann zum Beispiel sein, dass der Unterhaltspflichtige nachgewiesen hat, dass er schließlich doch bestimmte Beträge gezahlt hat.

    Gleichzeitig wird der DUFO eine Notifizierung an den Unterhaltspflichtigen senden: In einem Einschreiben teilt der DUFO dem Unterhaltspflichtigen mit, wie hoch seine Schuld ist, die er an den DUFO zahlen muss.

    Ist zukünftig noch Unterhalt geschuldet, teilt der DUFO dem Unterhaltspflichtigen dies über eine monatliche Zahlungsaufforderung, in der die neue Schuld aufgeführt ist, mit. Wenn der Unterhaltspflichtige nicht freiwillig zahlt, kann der DUFO ein Beitreibungsverfahren einleiten. Der DUFO kann zum Beispiel Löhne oder eventuelle Steuerrückzahlungen pfänden.

    Negative Entscheidung

    Der DUFO entscheidet, dass Ihr Antrag abgelehnt wird. Er wird Ihnen in einem Schreiben erklären, warum. Die Gründe können vielfältig sein.

    Zum Beispiel kann es sein, dass:

    • Sie die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllen
    • der Unterhaltspflichtige bewiesen hat, dass er den Vollstreckungstitel (gerichtliche Entscheidung) uneingeschränkt beachtet hat oder die Schuld nicht mehr aktuell ist
    • ...

    Was kann ich unternehmen, wenn ich mit der Entscheidung des DUFO nicht einverstanden bin?

    Wenn Sie mit der Entscheidung des DUFO nicht einverstanden sind, können Sie sich an den Pfändungsrichter Ihres Gerichtsbezirks wenden.

  • Wann zahlt der DUFO meine Rückstände?

    Der DUFO zahlt Ihnen das Geld nur aus, wenn Ihr Ex-Partner es an uns gezahlt hat. Wenn Ihr Ex-Partner nicht freiwillig zahlt, kann der DUFO z. B. die Einkünfte Ihres Ex-Partners pfänden. Allerdings kann es einige Zeit dauern, bis der DUFO das Geld bekommen kann.

    Haben Sie auch Vorschüsse von dem DUFO erhalten?

    Sie müssen bedenken, dass, wenn Sie Unterhaltsvorschüsse erhalten haben, Ihr Ex-Partner uns zunächst diese Vorschüsse zurückzahlen muss. Erst wenn er diese Schuld vollständig beglichen hat, können wir das Geld, das wir von Ihrem Ex-Partner erhalten, dazu verwenden, Ihnen die Rückstände zu zahlen.

  • Wann stellt der DUFO seine Beihilfe ein?

    In einigen Fällen stellt der DUFO seine Beihilfe ganz oder teilweise ein.

    Vollständige Einstellung der Beihilfe

    Wenn die Schuld vollständig bezahlt wurde, stellt der DUFO seine Beihilfe automatisch ein.

    Teilweise Einstellung der Beihilfe

    Hat der Unterhaltspflichtige den Unterhalt und die Betriebskosten sechs aufeinanderfolgende Fälligkeiten gezahlt, stellt der DUFO seine Beihilfe teilweise ein.

    Der DUFO greift nicht mehr in die monatlichen Zahlung des Unterhalts ein. Der Unterhaltspflichtige muss Ihnen dann direkt den Unterhalt zahlen. Das bedeutet auch, dass der DUFO keine Vorschüsse mehr auf den Unterhalt zahlt.

    Der DUFO leistet jedoch weiterhin Beihilfe, um die als Unterhalt geschuldeten Beträge einzufordern. Das bedeutet, dass der DUFO weiterhin eingreift, damit Sie das Geld des Unterhalts, das nicht rechtzeitig gezahlt wurde, erhalten.

    Beispiel

    Sie haben Anspruch auf:

    • 500 Euro an Rückständen (der Unterhalt von 100 Euro wurde während fünf Monaten nicht gezahlt)
    • 100 Euro pro Monat für den Unterhalt

    Der DUFO ersucht den Unterhaltspflichtigen um die Zahlung von:

    • 565 Euro (500 Euro + 13 % Betriebskosten) an Rückständen
    • 113 Euro (100 Euro + 13 % Betriebskosten) an monatliche Unterhaltszahlung

    Wenn der Unterhaltspflichtige 113 Euro sechs aufeinanderfolgende Monate zahlt,

    • stellt der DUFO ab dem siebten Monat die Zahlung der monatlichen Unterhaltszahlung in Höhe von 100 EUR ein,
    • der DUFO leistet jedoch noch Beihilfe um die Rückstände von 500 Euro (zuzüglich 13 % als Betriebskosten, die der Unterhaltspflichtige an den DUFO zahlen muss) zurückzufordern.
  • Kann ich die Beihilfe des DUFO selbst beenden und was sind die Folgen?

    Halten Sie die Beihilfe des DUFO nicht mehr für notwendig? Sie können uns dann bitten, die Beihilfe des DUFO jederzeit einzustellen. Dies geschieht vorzugsweise per Einschreibebrief. Als Antwort werden Sie und der Unterhaltspflichtige offiziell von der Einstellung der Beihilfe in Kenntnis gesetzt.

    Welche Folgen hat das für mich (Unterhaltsberechtigter)?

    Aufgrund dieser Einstellung:

    • können Sie den Vollstreckungstitel (gerichtliche Entscheidung) verwenden, in dem der Unterhalt festgelegt wurde, um selbst Vollstreckungsmaßnahmen (durch Eingreifen eines Rechtsanwalts oder Gerichtsvollziehers) einzuleiten,
    • Sie können keinen neuen Antrag für die Rückstände des gesamten Zeitraums vor Einstellung der Beihilfe beim DUFO einreichen. Sie können jedoch einen neuen Antrag für die Rückstände stellen, die nach Einstellung unserer Beihilfe entstehen könnten.

    Welche Folgen hat das für meinen Ex-Partner (Unterhaltspflichtiger)?

    Trotz Einstellung muss der Unterhaltspflichtige noch Folgendes an den DUFO zahlen:

    • Vorschüsse, die Sie von uns erhalten haben,
    • damit verbundene Betriebskosten.

    Achtung, die vom DUFO zu Unrecht gezahlten Unterhaltszahlungen können auch nach Einstellung seiner Beihilfe immer noch zurückgefordert werden.