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Bescheinigung über das Nichteigentum

Eine Bescheinigung über das Nichteigentum beweist, dass Sie kein eigenes Haus und keine anderen unbeweglichen Güter besitzen. Dies ist häufig eine Voraussetzung für den Erhalt von Sozialleistungen (z. B. eine Sozialwohnung oder Beihilfe).

Eine Bescheinigung über das Nichteigentum beantragen

  • Wie kann ich eine Bescheinigung über das Nichteigentum erhalten?

    Machen Sie es sich leicht: Erstellen Sie Ihre Bescheinigung über das Nichteigentum online über MyMinfin.be. Das ist ganz einfach und so erhalten Sie Ihre Bescheinigung am schnellsten. 

    Beantragen Sie Ihre Bescheinigung über das Nichteigentum über MyMinfin.be

    Wie laden Sie Ihre Bescheinigung über das Nichteigentum herunter?

    1. Klicken Sie auf die obige Schaltfläche und melden Sie sich bei MyMinfin an.
    2. Klicken Sie auf „Eine Bescheinigung über das Nichteigentum beantragen".
    3. Wählen Sie in der Liste die Sprache, in der Sie die Bescheinigung erhalten möchten, und klicken Sie auf „Bestätigen".
    4. Innerhalb weniger Stunden können Sie Ihre Bescheinigung in der Rubrik „Meine Dokumente" herunterladen. 
  • Wie kann ich eine Bescheinigung über das Nichteigentum erhalten, wenn ich keinen Zugang zu MyMinfin habe?

    Sie benötigen eine Bescheinigung über das Nichteigentum, aber können sich nicht bei MyMinfin anmelden, um sie sich schnell selbst herunterzuladen?

    Dan rufen Sie unser Contact Center unter der Nummer 02 572 57 57 (werktags von 9 Uhr bis 17 Uhr, Ortstarif) an un halten Sie Ihre Nationalregisternummer bereit. Wir werden Ihnen dann per Post eine Abschrift zusenden. Dies kann einige Tage dauern.

  • Gilt die Bescheinigung über das Nichteigentum auch für meinen Partner?

    Nein, eine Bescheinigung über das Nichteigentum gilt nur für Sie selbst. Wenn Ihr Partner auch eine Bescheinigung benötigt, müssen Sie sich beide separat eine Bescheinigung herunterladen oder eine Bescheinigung beantragen