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Erklärung Dachisolation

Die Region Brüssel-Hauptstadt hat die Steuerermäßigung für Dachisolation seit dem Steuerjahr 2017 (Einkommensjahr 2016) abgeschafft.

Die Flämische Region hat diese Steuerermäßigung ebenfalls abgeschafft. Weitere Informationen

Wie muss ich meine Erklärung ausfüllen?

  • Wie beantrage ich die Steuerermäßigung?

    Sie tragen die betreffenden Beträge neben den hierfür vorgesehenen Codes in Rahmen X-I, D Ihrer Erklärung ein.

    Sie müssen folgende Dokumente zur Verfügung des FÖD Finanzen halten:

    • die Rechnungen,
    • den Nachweis für die Zahlung der auf den Rechnungen angegebenen Beträge,
    • Dokumente, die belegen, dass die Wohnung zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeiten seit mindestens 5 Jahren bewohnt war.

    Die vom Unternehmer gelieferte Rechnung oder die von ihm gelieferte Anlage muss bestimmte Angaben enthalten: siehe die technische Anforderungen.

  • Ich nutze die Wohnung, deren Eigentümer ich bin, für berufliche Zwecke. Kann ich gleichzeitig die Ausgaben für die Dachisolation als Werbungskosten geltend machen und die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen?

    Sofern die Ausgaben für Arbeiten zur Dachisolation als Werbungskosten oder für den Investitionsabzug in Betracht kommen, können sie nicht für die Steuerermäßigung berücksichtigt werden.