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Steuervorteil Dachisolation

Die Region Brüssel-Hauptstadt hat die Steuerermäßigung für Dachisolation seit dem Steuerjahr 2017 (Einkommensjahr 2016) abgeschafft.

Die Flämische Region hat diese Steuerermäßigung ebenfalls abgeschafft. Weitere Informationen

Steuervorteil für Arbeiten zur Dachisolation

  • Wie hoch ist die Steuerermäßigung?

    Die Steuerermäßigung beläuft sich auf 30 % der Ausgaben für die tatsächlich durchgeführten Arbeiten. Es handelt sich um die in Rechnung gestellten Beträge einschließlich MwSt.

    Für das Steuerjahr 2023 (Ausgaben des Jahres 2022) beläuft sich diese Ermäßigung auf höchstens 3.420 Euro pro Wohnung (Wallonische Region). (Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023: 3.740 Euro).

    Zum Beispiel:

    Betrag der im Jahr 2022 beglichenen Rechnungen Betrag der Steuerermäßigung im Jahr 2023 Berechnung der Steuerermäßigung
    5.000 Euro 1.500 Euro 5.000 Euro x 30 %
    15.000 Euro 3.420 Euro 15.000 Euro x 30 % = 4.500 euro, aber der Höchstbetrag der Steuerermäßigung im Jahr 2023 ist auf 3.420 Euro begrenzt

    Wenn Sie Eigentümer mehrerer Wohnungen sind, in denen Sie Arbeiten zur Dachisolation vornehmen, haben Sie also für jede dieser Wohnungen Anspruch auf die Steuerermäßigung.

    Um den Steuervorteil in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie über Rechnungen für diese Arbeiten verfügen und diese müssen im Jahr 2022 (Steuerjahr 2023) beglichen worden sein, unabhängig vom Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten.

    Der Erstbezug der Wohnung muss mindestens 5 Jahre vor dem Beginn der von der Ermäßigung betroffenen Arbeiten liegen.

  • Ich habe bereits eine finanzielle Beteiligung (Prämie, Zuschuss usw.) der regionalen Behörden in Anspruch genommen. Kann ich die Steuerermäßigung noch beanspruchen?

    Ja!

    Auch wenn die regionalen Behörden bereits eine finanzielle Beteiligung an Ihren Ausgaben gewährt haben, haben Sie noch Anspruch auf die Steuerermäßigung.

    Die Steuerermäßigungen auf föderaler Ebene unterscheiden sich von den Beteiligungen anderer öffentlicher Behörden.

    Sie können diese verschiedenen Vorteile also kombinieren.

    Weitere Informationen zu den regionalen Prämien:

  • Ich nutze die Wohnung, deren Eigentümer ich bin, für berufliche Zwecke. Kann ich gleichzeitig die Ausgaben für die Dachisolation als Werbungskosten geltend machen und die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen?

    Sofern die Ausgaben für Arbeiten zur Dachisolation als Werbungskosten oder für den Investitionsabzug in Betracht kommen, können sie nicht für die Steuerermäßigung berücksichtigt werden.