Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mietgarantie

Zur Deckung von Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden, hat der Eigentümer das Recht, eine Mietgarantie zu verlangen. Diese Garantie ist nicht obligatorisch, sie muss im Mietvertrag festgehalten werden.

Eine Mietgarantie ist also eine finanzielle Garantie, die vom Mieter des vermieteten Guts zugunsten des Vermieters (Eigentümers) bis zum Ende des Mietvertrags zur Verfügung gestellt wird. Diese Garantie kann dazu dienen, die Unzulänglichkeiten des Mieters zu entschädigen.

Gut zu wissen:

  • Sie können Ihren Mietvertrag einfach und schnell online registrieren über MyRent.
  • Weitere Informationen zur Registrierung eines Mietvertrags finden Sie in dieser FAQ-Rubrik.

Sicherheit in bar als Mietgarantie

  • Wie muss ich vorgehen, um eine Mietgarantie bei der Hinterlegungs- und Konsignationskasse zu hinterlegen?

    • Verbinden Sie sich mit unserer Anwendung (externer Link)e-DEPO über MyMinfin.
    • Erstellen Sie eine neue Akte unter der Kategorie „Mietgarantie“.
  • Muss ich bezahlen, um eine Mietgarantie zu stellen?

    Sie bezahlen keine Kosten. Die Hinterlegungs- und Konsignationskasse bietet diesen Dienst vollkommen kostenlos an.

    Als Mieter müssen Sie den Betrag der Garantie jedoch an die Hinterlegungs- und Konsignationskasse überweisen.

  • Wie kann ich als Mieter die hinterlegten Guthaben zurückfordern?

    Am Ende des Mietverhältnisses gibt der Vermieter sein Einverständnis über e-DEPO, dass Ihnen die hinterlegten Guthaben zurückgezahlt werden können.

  • Wie kann ich als Vermieter bei Unzulänglichkeiten meines Mieters die Garantie in Anspruch nehmen?

    Der Vermieter kann jederzeit über e-DEPO bei der Hinterlegungs- und Konsignationskasse einen Abzug von der Mietgarantie beantragen. Dazu muss der Vermieter den gewünschten Betrag sowie die Kontonummer mitteilen, auf die er das Guthaben erhalten möchte. Dieser Abzug wird nur dann vorgenommen, wenn der Mieter keine Einwände dagegen erhebt.

    Bei Uneinigkeit zwischen Mieter und Vermieter wird die Garantie gesperrt, bis eine Einigung erzielt wurde oder der Hinterlegungs- und Konsignationskasse ein vollstreckbares Urteil vorgelegt wurde.