Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Anerkannte Drucker

Liste der anerkannten Drucker

Bestimmte Dokumente können Sie nur bei Druckern erhalten, die vom FÖD Finanzen anerkannt sind.

Es handelt sich um folgende Dokumente:

  • Quittungsblöcke, deren Verwendung durch Artikel 320 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 den Personen, die einen freien Beruf, ein Amt oder einen Posten wahrnehmen, auferlegt wird.
  • Notas oder Quittungen, die Hoteliers, Restaurantbetreiber und Fahrzeugwaschanlagen gemäß Artikel 22 des Königlichen Erlasses Nr. 1 vom 29. Dezember 1992 über Maßnahmen im Hinblick auf die Gewährleistung der Zahlung der Mehrwertsteuer ausstellen müssen.
  • CMR-Frachtbriefe und Umzugsfrachtbriefe, die Beförderungsunternehmen gemäß Artikel 31 bis 34 des Ministeriellen Erlasses vom 23. Mai 2014 zur Durchführung des Königlichen Erlasses vom 22. Mai 2014 über den Güterkraftverkehr ausstellen müssen.

Liste der anerkannten Drucker pro Dokumenttyp: