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Dienstleistungen

Ich erbringe Dienstleistungen für nichtsteuerpflichtige Kunden

  • Was ändert sich für mich, wenn ich Dienstleistungen außerhalb Belgiens für nichtsteuerpflichtige Kunden erbringe?

    Seit dem 1. Juli 2021 können Sie die MwSt. vereinfacht über die EU-Regelung des One-Stop-Shop OSS erklären, wenn Sie Dienstleistungen, die außerhalb Belgiens angesiedelt sind, für nichtsteuerpflichtige Privatpersonen erbringen, für die Sie die MwSt. in einen anderen Mitgliedstaat der EU zahlen müssen.

  • Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um die vereinfachte „EU-Regelung“ des OSS zu verwenden?

    Die „EU-Regelung“ kann angewandt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

    • Ihr Kunde ist eine nicht mehrwertsteuerpflichtige Privatperson (es kann sich ebenfalls um eine steuerpflichtige Person oder eine nichtsteuerpflichtige juristische Person handeln, die Ihnen keine MwSt.-Identifikationsnummer mitgeteilt hat, weil sie einer besonderen Regelung für nicht hinterlegende Personen unterliegt).
    • Sie sind nicht in dem Mitgliedstaat ansässig, in dem die Dienstleistung angesiedelt wird.

    Sie müssen sich also für die EU-Regelung registrieren, um eine Erklärung im Rahmen dieser Regelung über OSS einreichen zu können.

     Weitere Informationen zur Registrierung im One-Stop-Shop (OSS – EU-Regelung). (PDF, 1.22 MB)

  • Welche Dienstleistungen fallen unter die EU-Regelung?

    Sie können für folgende Dienstleistungen die EU-Regelung beanspruchen:

    • Die Dienstleistungen, für die bereits seit dem 1. Januar 2015 die vereinfachte Regelung des Mini-One-Stop-Shop (MOSS – EU-Regelung) beansprucht werden konnte. Es handelt sich um Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen, die dort angesiedelt sind, wo der Dienstleistungsempfänger ansässig ist.
    • Die Dienstleistungen, die nicht laut allgemeiner Regel an dem Ort angesiedelt sind, an dem sich der Sitz Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit befindet, d. h.:
      • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien sind an dem Ort angesiedelt, an dem die Immobilie gelegen ist, wie z. B. Immobilienarbeiten,
      • Leistungen in der Personenbeförderung sind an dem Ort angesiedelt, an dem die Beförderung nach Maßgabe der zurückgelegten Beförderungsstrecke stattfindet,
      • Leistungen in der Beförderung von Gegenständen, die keine innergemeinschaftliche Güterbeförderung darstellen, sind an dem Ort angesiedelt, an dem die Beförderung nach Maßgabe der zurückgelegten Beförderungsstrecken stattfindet,
      • Leistungen innergemeinschaftlicher Güterbeförderung sind an dem Ort angesiedelt, an dem die Beförderung beginnt,
      • Dienstleistungen, die Tätigkeiten auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung oder ähnliche Veranstaltungen wie Messen und Ausstellungen zum Gegenstand haben, einschließlich der Dienstleistungen der Veranstalter solcher Tätigkeiten (Zugangsrecht) und damit zusammenhängenden Dienstleistungen, sind an dem Ort angesiedelt, an dem die Tätigkeit tatsächlich stattfindet,
      • Nebentätigkeiten zur Beförderung wie Beladen, Entladen, Umschlag und ähnliche Tätigkeiten, sind an dem Ort angesiedelt, an dem diese Dienstleistungen tatsächlich erbracht werden,
      • Begutachtung von beweglichen körperlichen Gütern oder Arbeit an solchen Gütern sind an dem Ort angesiedelt, an dem diese Dienstleistungen tatsächlich erbracht werden,
      • Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme derer, die an Bord eines Schiffes oder eines Flugzeugs oder in der Eisenbahn während des innerhalb der Gemeinschaft stattfindenden Teils einer Personenbeförderung tatsächlich erbracht werden) sind an dem Ort angesiedelt, an dem die Dienstleistungen tatsächlich erbracht werden,
      • Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die an Bord eines Schiffes oder eines Flugzeugs oder in der Eisenbahn während des innerhalb der Gemeinschaft stattfindenden Teils einer Personenbeförderung tatsächlich erbracht werden, sind am Abgangsort der Personenbeförderung angesiedelt,
      • Leistungen für Vermietungen über einen kürzeren Zeitraum von Beförderungsmitteln sind an dem Ort angesiedelt, an dem das Beförderungsmittel dem Mieter tatsächlich zur Verfügung gestellt wird,
      • Dienstleistungen für Vermietungen eines Beförderungsmittels (mit Ausnahme eines Sportbootes), über einen längeren Zeitraum, sind an dem Ort angesiedelt, an dem diese Person ansässig ist, ihre Wohnung oder gewöhnlichen Wohnort hat,
      • Dienstleistungen, die von einem Vermittler im Namen und für Rechnung Dritter erbracht werden, sind an einem Ort angesiedelt, an dem die Haupttätigkeit ausgeübt wird.
  • Welche Dienstleistungen muss ich für die Berechnung des Umsatzes von 10.000 Euro berücksichtigen?

    Wenn Ihr Umsatz für Ihre elektronischen Dienstleistungen, Ihre Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen 10.000 Euro pro Jahr nicht übersteigt, bleiben diese Dienstleistungen in Belgien am Sitz Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit angesiedelt und Sie stellen Ihren Kunden die belgische MwSt. in Rechnung. Sie können sich jedoch für die Besteuerung in dem Mitgliedstaat entscheiden, in dem Ihr Kunde ansässig ist.

    Wenn Sie ebenfalls innergemeinschaftliche Fernverkäufe tätigen, müssen diese Ihren „elektronischen“ Dienstleistungen für die Berechnung des Schwellenbetrages hinzugefügt werden.

    Im Gegenzug ist dieser Schwellenbetrag von 10.000 Euro pro Jahr nicht auf die anderen Dienstleistungen anwendbar. Wenn Sie zum Beispiel Privatkunden Tickets für eine Veranstaltung in Frankreich, in den Niederlanden und in Deutschland verkaufen, wird die Dienstleistung immer am Ort der tatsächlichen Ausführung angesiedelt sein, egal wie hoch der Jahresumsatz ist, den Sie für diese Art von Umsätzen erzielen.

  • Worin besteht eine Erklärung OSS – EU-Regelung?

    Zu erklärende Dienstleistungen

    Sie hinterlegen jedes Quartal eine Erklärung „OSS – EU-Regelung“, in der Sie für jeden der betreffenden Mitgliedstaaten die geschuldete MwSt. für die Dienstleistungen aufführen, die Sie getätigt haben.

    Die Dienstleistungen, die Sie in Belgien erbringen, müssen hingegen immer in Ihrer periodischen Erklärung aufgeführt werden.

    Abzug & Erstattung der MwSt.

    Sie können die Vorsteuer nicht über die Erklärung „OSS – EU-Regelung“ abziehen.

    Wenn Sie nicht im Verbrauchsmitgliedstaat bei der MwSt. registriert sind, können Sie die Erstattung über das System VAT Refund erhalten.

    Wenn Sie im Verbrauchmitgliedstaat registriert sind, erfolgt der Abzug über die periodische Erklärung, die Sie in diesem Mitgliedstaat hinterlegen.

    Beispiel

    Sie sind in Belgien ansässig und führen dort Immobilienarbeiten für Privatkunden in Gebäuden aus, die sich in Belgien, in Frankreich und im Großherzogtum Luxemburg befinden.

    Diese Dienstleistungen sind an dem Ort angesiedelt, an dem das Gebäude sich befindet, d. h. je nach Fall in Belgien, Frankreich oder im Großherzogtum Luxemburg.

    Sie können sich in das Verfahren One-Stop-Shop OSS „EU-Regelung“ eintragen. Dann sind Sie von der MwSt.-Registrierung in Frankreich und im Großherzogtum Luxemburg befreit. Sie erklären und zahlen die französische und luxemburgische MwSt. über die Erklärung „OSS – EU-Regelung“ in Belgien.

    Ihre in Belgien erbrachten Immobilienarbeiten werden in Ihre gewöhnliche belgische periodische Erklärung aufgenommen.

    Sie sind jedoch nicht verpflichtet, das Verfahren One-Stop-Shop (OSS – EU-Regelung) zu verwenden.

  • Ich möchte den One-Stop-Shop OSS nicht verwenden oder ich erfülle die Anwendungsbedingungen nicht

    Sie müssen sich dann in allen Mitgliedstaaten, in denen Ihre Dienstleistungen angesiedelt sind, bei der MwSt. registrieren und Ihren Kunden die im jeweiligen Mitgliedstaat anwendbare MwSt. in Rechnung stellen.

    Setzen Sie sich zu diesem Zweck mit den Steuerbehörden der betreffenden Mitgliedstaaten in Verbindung.