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Zulassungsbedingungen - Einrichtungen, deren Aufgabe die Erhaltung der Natur oder der Umweltschutz ist

Ihre Einrichtung muss: 

  • Rechtspersönlichkeit besitzen, 
  • in Belgien ansässig sein, 
  • keine Gewinnerzielungsabsicht hegen, weder in eigenem Namen, noch im Namen ihrer Organe, noch im Namen ihrer Mitglieder als solche, 
  • Tätigkeiten in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausüben, deren Schwerpunkt auf der Erhaltung der Natur und/oder dem Umweltschutz liegt, 
  • eine wichtige Rolle bei der Bewusstseinsbildung der Bevölkerung und der Umwelterziehung junger Menschen spielen, 
  • nachweisen, dass ihre Tätigkeiten fortlaufend und dauerhaft sind, so dass Einrichtungen, die nur punktuelle oder gelegentliche Tätigkeiten ausüben, ausgeschlossen sind, 
  • seit mindestens zwei vollen Kalenderjahren vor dem Zeitraum, für den die Anerkennung beantragt wird, Rechtspersönlichkeit besitzen und die oben genannten Tätigkeiten ausüben, 
  • aufgrund ihrer Tätigkeiten von der öffentlichen Behörde oder einer der Regionen bezuschusst werden, 
  • einen Einflussbereich haben, der sich über mehr als eine Gemeinde erstreckt.