Ihre Einrichtung muss:
- Rechtspersönlichkeit besitzen,
- in Belgien ansässig sein,
- keine Gewinnerzielungsabsicht hegen, weder in eigenem Namen, noch im Namen ihrer Organe, noch im Namen ihrer Mitglieder als solche,
- Tätigkeiten in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausüben, deren Schwerpunkt auf der Erhaltung der Natur und/oder dem Umweltschutz liegt,
- eine wichtige Rolle bei der Bewusstseinsbildung der Bevölkerung und der Umwelterziehung junger Menschen spielen,
- nachweisen, dass ihre Tätigkeiten fortlaufend und dauerhaft sind, so dass Einrichtungen, die nur punktuelle oder gelegentliche Tätigkeiten ausüben, ausgeschlossen sind,
- seit mindestens zwei vollen Kalenderjahren vor dem Zeitraum, für den die Anerkennung beantragt wird, Rechtspersönlichkeit besitzen und die oben genannten Tätigkeiten ausüben,
- aufgrund ihrer Tätigkeiten von der öffentlichen Behörde oder einer der Regionen bezuschusst werden,
- einen Einflussbereich haben, der sich über mehr als eine Gemeinde erstreckt.