Ihre Einrichtung muss:
- Rechtspersönlichkeit besitzen,
- in Belgien ansässig sein,
- keine Gewinnerzielungsabsicht hegen, weder in eigenem Namen, noch im Namen ihrer Organe, noch im Namen ihrer Mitglieder als solche.
Ihre Einrichtung muss Tätigkeiten ausüben, die:
- darauf ausgerichtet sind, Opfern schwerer Industrieunfälle in Belgien oder im Ausland Hilfe zu leisten,
- ergänzend zu den Aktivitäten sind, die die öffentliche Behörde oder internationale Organisationen, in denen Belgien Mitglied ist, im vorerwähnten Bereich ausüben.