Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Lockerung der Ausfuhrverbote

Die Europäische Kommission hat die neue Ausfuhrmaßnahme für bestimmte persönliche Schutzausrüstungen angepasst. Ab dem 21/03/2020 ist für Beförderungen nach Norwegen, Island, Liechtenstein und in die Schweiz keine Ausfuhrgenehmigung mehr erforderlich. Eine Ausnahme gilt auch für Andorra, die Färöer-Inseln, San Marino und den Vatikan sowie für die verbundenen Länder und Gebiete, die besondere Beziehungen zu Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich pflegen (die so genannten Anhang-II-Länder).

Für Belgien ist die zuständige Behörde für diese Ausfuhrgenehmigung der Föderale Öffentliche Dienst Wirtschaft (FÖD Wirtschaft) (weitere Informationen und Kontaktdaten auf der Website). Eine Genehmigung ist allerdings für Waren erforderlich, deren Warencodes auf der Website des FÖD Wirtschaft aufgeführt sind, und die unter die entsprechende Beschreibung fallen. Dabei handelt es sich um persönliche Schutzausrüstungen zum Schutz vor potentiell infektiösem Material und zum Schutz der Umwelt vor potentiell infektiösem Material, das durch den Benutzer verbreitet wird. Schutzausrüstung für Sport, Schutzzubehör im Automobilbereich und andere Schutzausrüstungen, die nicht zum Schutz vor Kontamination bestimmt sind, fallen nicht darunter.

Der FÖD Wirtschaft sieht die Möglichkeit einer Bescheinigung für Unternehmen vor, deren Waren nicht in den Anwendungsbereich dieser Ausfuhrmaßnahme fallen. Mit dieser Bescheinigung weist das Unternehmen gegenüber dem Zoll nach, dass es von der Ausfuhrmaßnahme für diese Waren nicht betroffen ist. Eine solche Bescheinigung können Sie wie folgt beantragen:

Kontaktieren Sie den FÖD Wirtschaft (pbm-epi-export402@economie.fgov.be).
Geben Sie Ihre EORI-Nummer an.
Geben Sie an, für welche Waren (detaillierte Beschreibung) mit welcher Warennummer Sie eine Bescheinigung wünschen.

Haben Sie eine Bescheinigung des FÖD Wirtschaft erhalten? Dann tragen Sie die Nummer der Bescheinigung (ECO/2020/00000X) in Feld 44 unter dem Bescheinigungscode Y975 im zweiten Unterfeld ein.